Panikmache, Positivtests als „Maß aller Dinge“ und fehlende Verhältnismäßigkeit – Psychologin verklagt RKI
Den Eilantrag an das Verwaltungsgericht Berlin reichte die Rechtsanwältin Jessica Hamed aus Bad Kreuznach für die Psychologin Daniela Prousa ein. Demnach soll dem RKI untersagt werden, bei sinkender beziehungsweise gleichbleibender SARS-CoV-2-Positivquote wörtlich oder sinngemäß zu behaupten, die Entwicklung sei (sehr) beunruhigend.
In der Antragsbegründung heißt es:
In den Lageberichten vom 25.08.2020, 26.08.2020, 27.08.2020 und 28.08.2020 beginnt diese Zusammenfassung mit folgenden Worten:
Seit der 29. Kalenderwoche ist die kumulative COVID-19-Inzidenz der letzten 7 Tage insgesamt und in vielen Bundesländern stark angestiegen. Der Anteil an Kreisen, die keine COVID-19-Fälle übermittelt haben, ist deutlich zurückgegangen. Auch wenn die Fallzahlen in einigen Bundesländern wieder abnehmen, bleibt diese Entwicklung sehr beunruhigend.
Dass ein massiver Anstieg der Corona-Tests eine höhere Zahl positiver Fälle nach sich ziehe, sei selbstverständlich, aber „kein Gradmesser für die Beurteilung der Gefährlichkeit des Infektionsgeschehens“, argumentiert die Psychologin.
Relevant sei für die Beurteilung des Infektionsgeschehens die Positivquote und diese habe seit der 26. Kalenderwoche rund ein Prozent oder darunter betragen. Weiterhin müsse berücksichtigt werden, dass es bei jedem PCR-Test eine falsch-positive Rate gebe.
Panikmache in der Pressekonferenz
Angeführt wird auch, dass RKI-Chef Lothar Wieler in der Pressekonferenz vom 28. Juli 2020 mitteilte, dass es Anlass zu „großer Sorge“ gebe. Demnach hatte es in den vergangenen sieben Tagen mindestens 3.611 Neuinfektionen gegeben – diese Entwicklung sei „wirklich sehr beunruhigend“. Das alles geschehe, „weil wir Menschen uns nicht an die Regeln halten“, erklärte Wieler und führte mehrmals die Bedeutsamkeit der sogenannten „AHA-Regeln“ an.
„Sieht man sich Tabelle 5 des Lageberichts vom 29.07.2020 an, mit der einen Tag nach dem Pressebriefing die Anzahl der Testungen in der 30. Kalenderwoche veröffentlicht wurde, kann man den dramatischen Appell nicht verstehen; zumal wohl der lokale ‚Erntehelfer-Ausbruch‘ im bayerischen Landkreis Dingolfing-Landau am 25.07.2020 mit 174 positiv getesteten Mitarbeiter*innen allein am 25.07.2020 einen nicht auf ganz Deutschland generalisierbaren Effekt hatte, sondern als ’statistischer Ausreißer‘ bezüglich der betroffenen Landkreise bei der Interpretation zu berücksichtigen wäre“, heißt es in dem anwaltlichem Dokument.
Beginnend vom 26. Juli 2020 bis zum 13. August 2020 sei der Passus „Dieser Trend ist beunruhigend“, der sich auf den COVID-19 Inzidenz bezieht, in jedem Lagebericht im ersten Bullitpoint der Zusammenfassung der aktuellen Lage zu lesen, kritisiert die Psychologin.
Ab dem 14. August habe das RKI dann den Trend als „sehr beunruhigend“ zusammengefasst und eine „tatsächlich so nicht vorhandene Zuspitzung des Infektionsgeschehens suggeriert“. Und selbst in Anbetracht abnehmender absoluter Fallzahlen bezeichnete das RKI vom 25. bis 28. August 2020 nach Beobachtungen der Psychologin die Entwicklung als „sehr beunruhigend“.
Positivrate bedeutender als Fallzahlen
Prousa hält es für „unvollkommen unverständlich“, dass das RKI ausschließlich auf die Fallzahlen und damit verbundene kumulative Zahlen und Inzidenz – also die Zahl der Positivtests – abstellt. Für die epidemiologische Einschätzung des Infektionsgeschehens sei doch die Positivrate viel entscheidender.
Der PCR-Test, der „im Übrigen nur ein Screening – und kein Diagnoseinstrument“ sei, habe bei dem aktuell geringen Infektionsgeschehen keine deutliche Aussagekraft, weil die Rate der falsch-positiven Tests durch eine hohe Anzahl an Tests bei geringer Verbreitung in der Bevölkerung sehr hoch sei. Es könne mithin nicht ausgeschlossen werden, dass die aktuellen Fallzahlen in bedeutsamem Maß „ein Testartefakt“ seien. Wider der Vernunft sei von Wieler die Zahl der Positivtests zum „Maß aller Dinge“ erklärt worden und nicht die Positivquote.
Die Psychologin bemängelt an der RKI-Berichterstattung auch, dass die Zahlen der hospitalisierten und intensivmedizinisch behandelten und beatmeten Patienten keine Rolle für die oberste staatliche Gesundheitsbehörde zu spielen scheinen.
„Es bleibt damit nach hiesiger Ansicht nur die Erklärung, dass den Bürger*innen mit dem Hinweis auf den Anstieg der Fallzahlen losgelöst von der tatsächlichen epidemiologischen Lage Angst gemacht werden soll“, so das Fazit der Antragstellerin, die insoweit auch auf das Strategiepapier des Bundesregierung „Wie wir COVID-19 unter Kontrolle bekommen“ anspielt. In dem Antrag an das Gericht heißt es dazu:
Dass es solch ein Papier, das davon zeugt, welch‘ herablassenden Blick die Autoren – die Namen sind diesseits bekannt – auf ihre Mitmenschen haben und dem letztlich der Rat zu entnehmen ist, die Menschenwürde der Bürger*innen mit Füßen zu treten und sie mittels des Weckens von Urängsten zu instrumentalisieren und potenziell zu traumatisieren, als offizielles Dokument auf die Homepage eines Bundesministeriums geschafft hat, ist erschütternd.
Eine gerichtliche Entscheidung in dem Eilverfahren ist diesseits noch nicht bekannt.
Positivrate weiterhin rückläufig
Nach RKI-Angaben ist die Positivrate weiterhin rückläufig. Bereits in der vergangenen Woche hatten die Testungen die eine-Million-Marke geknackt. In der 34. Kalenderwoche wurden demnach 1.101.299 PCR-Tests untersucht. Lediglich 8.178 Ergebnisse fielen positiv aus. Das sind rechnerisch 0,74 Prozent der durchgeführten Tests.
Wie viele der Tests versehentlich falsch-positiv waren und wie viele der getesteten Personen tatsächlich Symptome haben oder erkrankt sind, ist nicht bekannt.
Die Psychologin Daniela Prousa hatte bereits mit ihrer 128 Seiten starken „Studie zu psychischen und psychovegativen Beschwerden mit den aktuellen Mund-Nasenschutz-Verordnungen“ für Schlagzeilen gesorgt. Damit legte sie die deutschlandweit erste umfangreiche und abgeschlossene „Research-Gap“-Studie vor. Bereits jetzt sind demnach Folgeschäden durch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für Teile der deutschen Bevölkerung erkennbar, so ihr Ergebnis.
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