Palmer räumt Fehler ein und erneuert Kritik an politischer Kultur in Deutschland

Epoch Times10. Mai 2021

Im Streit um seinen Parteiausschluss bei den Grünen räumt Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) einen Fehler ein, greift aber zugleich die Parteiführung scharf an.

„Natürlich wäre es wohl gescheiter gewesen, es gar nicht zu posten“, sagte Palmer der „Bild“ über seinen umstrittenen Facebook-Kommentar in der Rassismus-Affäre um die ehemaligen Fußballnationalspieler Jens Lehmann und Dennis Aogo. „Aber darum gehe es ja gar nicht.“

Es gehe nicht mehr darum, was klüger gewesen wäre oder ob er „etwas hätte anders formulieren können“. „Argumente in der Sache sind mir immer willkommen, ich wehre mich gegen Ausgrenzung und Denunziation“, sagte Palmer weiter.

Palmer : „Kein generelles Problem in der Partei“

Ihm gehe es um die politische Kultur des Landes. „Teile der politischen Führung der Partei haben sich der linken Identitätspolitik verschrieben“. Sein Fall, so Palmer weiter, sei ein „Paradebeispiel für Cancel Culture“. Er sehe es auch als seine Aufgabe an, sich gegen diese „gefährlichen Tendenzen“ in der Partei zu stellen.

Er sieht „kein generelles Problem in der Partei“. Es sei „ein Problem der Funktionärsebene“.

Zum Ausschlussverfahren, das der Landesparteitag der Grünen am Samstag beschlossen hatte, sagte Palmer: „Ich bin sicher, dass mich das Schiedsgerichts freisprechen wird. Mir werden ja Vorwürfe gemacht, die meine Absichten in ihr Gegenteil verkehren. Um das für alle zu klären, habe ich mich für dieses rechtsstaatliche Verfahren ausgesprochen.“

Er gehe auch davon aus, dass er als Oberbürgermeister nach wie vor die Mehrheit der Tübinger Basis hinter sich habe. „Ich habe also keinen Grund, mir Alternativen zu den Grünen zu überlegen“, sagte Palmer.

Parteienrechtsexperte sieht Palmer-Ausschlussverfahren kritisch

Der Parteienrechtsexperte Martin Morlok sieht ein Parteiausschlussverfahren gegen den Tübinger Oberbürgermeister kritisch. „Parteiausschlussverfahren dürfen kein Instrument im innerparteilichen Machtkampf sein“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Deshalb könne ein Ausschluss nur von Schiedsgerichten gemacht werden, in dem Vorstandsmitglieder nicht vertreten sein dürfen.

Morlok fügte hinzu: „Dass eine Partei Mitglieder zwingt, eine Parteimeinung und nur diese Meinung zu vertreten, damit habe ich etwas Schwierigkeiten.“ Voraussetzung eines Parteiausschlussverfahrens müsse vielmehr ein Verhalten sein, dass sich klar gegen die Partei richte. Das sehe er hier nicht. (dts)



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