Klimaurteil gegen Ampel: Ricarda Lang fordert mehr Geld

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden: Die Bundesregierung soll ein Klimasofortprogramm starten, um Emissionen zu reduzieren. Diese überlegt, in Revision zu gehen.
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Richterhammer. Symbolbild.Foto: iStock
Von 2. Dezember 2023

Die Bundesregierung muss ihre Klimapolitik nach einer Schlappe vor Gericht nachbessern. Eine Klage der Deutschen Umwelthilfe und des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte Erfolg.

Bundesregierung zum Handeln verurteilt

Der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat die Bundesregierung dazu verurteilt, „ein Sofortprogramm nach § 8 Klimaschutzgesetz“ zu beschließen. Dadurch soll die Einhaltung der im Klimaschutzgesetz genannten Jahresemissionsmengen der Sektoren Gebäude und Verkehr für die Jahre 2024 bis 2030 sicherstellt werden, so das OVG.

Das Gericht teilte mit, dass das Umweltbundesamt für die Sektoren Verkehr und Gebäude in den Jahren 2021 und 2022 „Überschreitungen der zulässigen Jahresemissionsmengen festgestellt“ habe. In einem solchen Fall haben aber die zuständigen Ministerien nach besagtem Paragrafen 8 des Klimaschutzgesetzes der Bundesregierung ein Sofortprogramm zur umgehenden Besserung vorzulegen. Von der Bundesregierung wird nun erwartet, über die zu ergreifenden Maßnahmen zu beraten und diese „schnellstmöglich zu beschließen.“

Regierung verweist auf Gesamtblick

Die Bundesregierung will juristisch gegen das Urteil des Gerichts vorgehen. Dies bestätigte Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) gegenüber der ARD.

Nach Argumentation der Ampel kommt es bei den Einsparungen nicht auf Einzelmaßnahmen in den jeweiligen Sektoren an, sondern auf die Gesamtsumme an eingesparten CO₂-Emissionen bis zum Jahr 2030. Daher sei das Urteil nicht relevant, da das geltende Gesetz bald von einem neuen abgelöst werde, welches diese Gesamtsumme verpflichtend mache.

Die Regierung verwies als Beispiel auf den Gebäudesektor, in dem die Maßnahmen in der Regel erst verzögert wirkten, schreibt die „Welt“.

Die Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2023 enthielten demnach Maßnahmen, um „bis zu 80 Prozent der bestehenden Klimaschutzlücke bis zum Jahr 2030“ zu schließen.

Ricarda Lang: Brauchen mehr Geld fürs Klima

Grünen-Chefin Ricarda Lang nutzte die Gelegenheit, um mehr Geld zu fordern. Während die Weichen gestellt seien, einen großen Teil des Klimarückstands der Großen Koalition aufzuholen, bleibe noch viel zu tun.
„Wir dürfen bei der Finanzierung von Klimaschutz jetzt nicht nachlassen“, sagte Lang. In der Regierung werde man nun Wege finden, um notwendige Investitionen in den Klimaschutz und die Wettbewerbsfähigkeit zu stemmen.

Klimaschutzgesetz 2023 kein „Sofortprogramm“

Das Gericht stellte fest, dass nach der Vorlage der Sofortprogramme im Juli vergangenen Jahres durch die zuständigen Bundesministerien zwar am 4. Oktober 2023 das Klimaschutzprogramm 2023 beschlossen wurde. Aber:

Das Klimaschutzprogramm 2023 der Bundesregierung überprüfe „anhand einer sektorübergreifenden und mehrjährigen Gesamtberechnung, ob die Klimaschutzziele bis 2030 erreicht werden“.

Nach Auffassung des Gerichts geht das jedoch am Thema vorbei: „Das nunmehr beschlossene Klimaschutzprogramm 2023 erfüllt nach Auffassung des Senats nicht die Anforderungen an ein Sofortprogramm“, denn ein Sofortprogramm müsse kurzfristig wirksame Maßnahmen enthalten.

Eine Revision zum Urteil wurde zugelassen.

 



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