Opfer von Terroranschlag gehen rechtlich gegen Regierung vor – Prozess nicht ausgeschlossen

Offenbar wollen die Terroropfer von Berlin rechtlich gegen die Bundesregierung vorgehen. Nach Angaben der DPA wurde von den Betroffenen ein Anwalt eingeschaltet, um schnelle und angemessene Entschädigungen durchzusetzen. Wie ein Sprecher des zuständigen Bundesamtes für Justiz in Bonn nun mitteilte, wurden die ersten Entschädigungen ausbezahlt.
Titelbild
Gedenkstätte für die Opfer des Weihnachtsmarkt-Anschlags in Berlin. 31. Dezember 2016.Foto: JOHN MACDOUGALL/AFP/Getty Images
Epoch Times14. Januar 2017

Rund drei Wochen nach dem Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt an der Berliner Gedächtniskirche haben erste Verletzte und Angehörige von Opfern Geld vom Bund erhalten.

„Es sind erste Beträge geflossen“, sagte ein Sprecher des zuständigen Bundesamtes für Justiz in Bonn der Deutschen Presse-Agentur. Wie viel Anträge vorliegen und wie viel Geld bisher gezahlt wurde, wollte das Bundesamt nicht mitteilen. Die „Rhein-Neckar-Zeitung“ hatte zuerst darüber berichtet und von bislang zehn Anträgen auf eine Härtefallleistung geschrieben.

Am Freitag wurde berichtet, dass Geschädigte einen Anwalt eingeschaltet hätten, um schnelle und angemessene Entschädigungen durchzusetzen. Dabei schließen sie eine Klage vor Gericht und einen Prozess um fehlende Sicherheitsmaßnahmen wie Betonpoller nicht aus.

„Im worst case könnte das eine kostspielige Angelegenheit werden“, sagte der Berliner Rechtsanwalt Andreas Schulz am Freitag der DPA über Zahlungen, die möglicherweise auf den Staat zukommen könnten. Schulz sprach von einem zwei- bis dreistelligen Millionenbetrag.

Der Anwalt forderte die Bundesregierung indirekt auf, auf die Betroffenen, also die Verwandten der Toten und die verletzten Menschen, zuzugehen und über die Höhe von Entschädigungen zu sprechen. (dpa/so)



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