Ohne Bedürftigkeitsprüfung: Arbeitsminister Heil bekräftigt Forderung nach Grundrente

"Die Grundrente wird kommen", erklärt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) – ohne Bedürftigkeitsprüfung. Heil will stattdessen 35 Jahre Beitragszahlung zur Voraussetzung für die Grundrente machen.
Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will die Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung durchsetzen.Foto: iStock
Epoch Times17. Februar 2019

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat die Forderung nach Einführung einer Grundrente für langjährige Beitragszahler ohne Bedürftigkeitsprüfung bekräftigt. „Die Grundrente wird kommen“, sagte Heil der „Welt am Sonntag“. Vorwürfe aus den Reihen der Union, ohne eine Bedürftigkeitsprüfung handele es sich hier um eine Verteilung von Wohltaten „nach dem Gießkannenprinzip“, wies der SPD-Politiker zurück. Er sagte der „WamS“:

In der Rentenversicherung geht es um durch Arbeit und Leistung erworbene Ansprüche. Sie kennt daher keine Bedürftigkeitsprüfung. Deshalb können wir uns diese Bürokratie sparen.“

Er wies darauf hin, dass eine gerechte Belastung von gut verdienenden Ehepartnern oder eine Berücksichtigung zusätzlicher Kapital- oder Mieteinnahmen möglicher Grundrente-Empfänger über deren Besteuerung erfolge, „so dass von einem Gießkannenprinzip nicht die Rede sein kann“.

Es geht bei der Grundrente um diejenigen, die lange Jahre gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben“, sagte Heil. „Deren Lebensleistung erkennen wir an.“

Dazu gehöre auch, „dass sie nicht zuerst ihre geringen Ersparnisse aufbrauchen müssen oder gar Sorge um ihr Haus oder ihre Eigentumswohnung haben müssen, bevor der Staat ihnen unter die Arme greift“, betonte der Minister. Genau dies wäre aber bei einer Bedürftigkeitsprüfung der Fall.

Heil will stattdessen 35 Jahre Beitragszahlung zur Voraussetzung für die Grundrente machen. Er räumte ein, dass das Vorhaben „ein erheblicher finanzieller Kraftakt“ sei,

aber der sollte es unserer Gesellschaft wert sein“.

Auch die Union will die Grundrente mittragen, die im Koalitionsvertrag verankert ist, pocht aber auf der dort ebenfalls vereinbarten Bedürftigkeitsprüfung. Allerdings gibt es auch Kompromisssignale von Unionspolitikern, diese Prüfung auf das Haushaltseinkommen zu beschränken und vorhandenes Vermögen oder Wohneigentum außen vor zu lassen. (afp)



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