Offener Brief an Justizministerin wirft Fragen über die Sinnhaftigkeit von Kinderrechten im Grundgesetz auf
„Kinderrechte sind das, was dem Grundgesetz noch fehlt. Das haben jahrelange Debatten über die UN-Kinderrechtskonvention und das Ringen um den besten Weg beim Kinderschutz gezeigt“, heißt es auf der Webseite der SPD-Fraktion in einem Eintrag vom 23.5.2018.
Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vom 7. Februar 2018 steht ausdrücklich: „Wir werden Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich verankern. Kinder sind Grundrechtsträger, ihre Rechte haben für uns Verfassungsrang. Wir werden ein Kindergrundrecht schaffen. Über die genaue Ausgestaltung sollen Bund und Länder in einer neuen gemeinsamen Arbeitsgruppe beraten und bis spätestens Ende 2019 einen Vorschlag vorlegen.“
Der Vorschlag liegt vor, doch Widerstand regt sich. Sogar ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes, das der Epoch Times vorliegt, kam Ende des vergangenen Jahres zu dem Schluss:
„Allgemein ist darauf hinzuweisen, dass im geltenden deutschen Verfassungsrecht die Rechte der Kinder deutlich weiter und komplexer ausgestaltet sind, als dies nach dem Wortlaut des Grundgesetzes zunächst erscheinen mag.“ Grundrechtsfähig seien alle natürlichen Personen unabhängig von ihrem Alter und ihren Fähigkeiten. „Kinder und Jugendliche werden damit durch die Grundrechte geschützt.“
Und dennoch bekräftigte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) anlässlich des Jahrestages des Grundgesetzes am 23. Mai 2020: „Wir sollten keine Zeit mehr verlieren und zügig das parlamentarische Verfahren beginnen.“ Der Bundestag sei „der Ort, um offene Fragen zu diskutieren.“
Der Bundestag sei „mitnichten der einzige Ort, um offene Fragen zu den Kinderrechten anzusprechen“, heißt es in einem Offenen Brief, verfasst von Birgit Kelle, Publizistin und Vorsitzende des Vereins Frau2000 plus e.V., Thomas Schührer, Vorsitzender des Vereins Durchblick e.V. und Pavel Jerabek, Vize-Vorsitzender des Familienbunds der Katholiken in Bayern, an die Bundesjustizministerin. Als Träger von Verfassungsrechten und als Vertreter verschiedener Initiativen, die die Rechte von Kindern und Eltern im Blick haben, wollen sie über das Thema mitdiskutieren.
Elternrechte in Gefahr
Nach einhelliger Expertenmeinung sei die Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung nicht nur überflüssig, sondern auch eine potenzielle Gefahr für die Elternrechte. Die Autoren des Briefes weisen auf das Gutachten des Wissenschaftlichen Diensts des Bundestages hin, dass der Juristin „sicher bekannt“ sei. Kinder seien Menschen und bräuchten daher keine Zusatzerwähnung als „Sondergruppe“ – im Gegenteil: Dies stehe im Konflikt mit der bisherigen Gesetzessystematik.
Ein schlechter Gesetzesvorschlag bleibt schlecht und wird inhaltlich nicht besser oder überzeugender, je häufiger man ihn wiederholt“, so die Aussage der Interessenvertreter.
Zu einem Nebensatz des Gesetzesvorschlages der Ministerin, nachdem Kinder ein Recht „auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft“ hätten, führen die Autoren an: „Die erste soziale Gemeinschaft, die ein Kind erlebt und kennt, weil es seinen natürlichen Lebensraum darstellt, ist seine eigene Familie.“ In Lambrechts Formulierungsvorschlag würde das Wort „Familie“ jedoch nicht einmal erwähnt.
„Kinder haben ein Recht auf Förderung in der Familie durch ihre natürlichen Vertreter: ihre eigenen Eltern. Deswegen besitzt der Staat auch kein Erziehungsrecht für unsere Kinder, sondern nur ein Wächteramt über dem Handeln der Eltern.“ Dieses resultiere aus der Verfassung und entspreche jahrzehntelanger Rechtsprechung.
Elternrechte in Corona-Zeiten
Dass nun ausgerechnet in Zeiten der Corona-Krise die Forderung nach Kinderrechten in die Verfassung der Bundesjustizministerin wiederholt und forciert werde, zeige einmal mehr, „wie von sozialdemokratischer Seite bereits seit Wochen nahezu perfide versucht wird, jetzt ständig eine Gefährdung der Kinder und eine Überforderung von Eltern zu betonen, anstatt die enorme Leistungsfähigkeit von Familien endlich zur Kenntnis zu nehmen und zu honorieren“.
Selbst die Befürworter der Kinderrechte in die Verfassung würden eingestehen, dass deren Einführung sowieso eher Symbolwert habe, denn „echte konkrete Verbesserungen sind immer nur im Zuge des einfachen Rechtes“ zu erwirken. Ein entsprechender Vorschlag Lambrechts sei jedoch nicht bekannt.
Kelle und ihre Mitstreiter werfen folgende Fragen auf:
- Ausgerechnet jetzt, da Eltern bereits seit Wochen immense Anstrengungen, Mühen und Leistungen vorweisen können, indem sie ihre Kinder zu Hause erziehen und beschulen, während die meisten auch noch ihren beruflichen Verpflichtungen gleichzeitig nachkommen müssen, schlagen Sie also Symbolpolitik vor, statt konkreter Unterstützungsleistungen?
- Ausgerechnet jetzt kommen Sie erneut mit einer Gesetzesinitiative, die dem Staat mehr Kompetenzen gegenüber jenen Familien und Kindern bringen soll, die er seit Wochen vernachlässigt, weil er familienpolitisch nicht handlungsfähig ist und bis heute nicht einmal ein alternatives oder gar einheitliches Kindergartenkonzept oder gar Schulkonzept vorweisen kann?
Ganz klar sei: „Familien brauchen keine Symbolpolitik!“ Das Gute an Eltern und Familien sei, dass sie die Bedürfnisse der Kinder nicht erst nach „monatelangen Diskussionen an runden Tischen“ berücksichtigen würden, sondern jeden Morgen neu und sofort. Was Kinder brauchen, sei nicht Symbolpolitik, sondern „konkrete Aufmerksamkeit, Liebe, Ermutigung und Unterstützung, und zwar jeden Tag 24 Stunden lang“. Und genau das würden Millionen Eltern gerade erfolgreich und ganz ohne staatliche Unterstützung sehr selbstverständlich für ihre Kinder tun.
Es brauche keine weiteren Verfassungsrechte, sondern Anerkennung und Unterstützung für die Leistungen im „natürlichen kindlichen Lebensraum: der Familie“.
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