SWR-Redakteur nach Kritik beurlaubt – Presserat-Beschwerde gegen DPA-Faktencheck

Ein Insider hat geplaudert, als er es nicht mehr ertragen konnte. Nun ist er beurlaubt und ein sogenannter Faktencheck wirft ein schlechtes Licht auf den offenen Brief des nun ehemaligen SWR-Redakteurs Ole Skambraks.
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SWR Funkhaus.Foto: iStock
Von 29. Oktober 2021

„Ich habe all meinen Mut zusammengenommen und einen Brief geschrieben“, twittert Ole Skambraks am 5. Oktober, damals noch Redakteur beim öffentlich-rechtlichen Sender SWR und veröffentlichte im Online-Magazin „Multipolar“ einen offenen Brief.

Seit eineinhalb Jahren habe sich der Diskussionsraum verengt, Informationen, Beweise und Diskussionen würden unterbunden, die im Gegensatz zum offiziellen Narrativ stünden. Selbst „Wissenschaftler und Experten, die in der Zeit vor Corona respektiert und angesehen waren“, seien plötzlich „Spinner, Aluhutträger oder Covidioten“ und der öffentlich-rechtliche Rundfunk habe einen großen Anteil an der Spaltung der Gesellschaft, so Skambraks.

Skambraks Beurlaubung

Die Beurlaubung Skambraks kam mit einem Schreiben vom 22. Oktober aus der Personalabteilung des Senders. Nur ein Satz: „Aus aktuellem Anlass sind Sie ab sofort und bis auf Weiteres von jeglicher Tätigkeit im Rahmen Ihres befristeten Beschäftigungsverhältnisses im SWR bezahlt freigestellt.“ Keine Begründung. Nichts.

Nach mehrfachem Nachfragen von „Multipolar“ zu den Gründen wurde am Mittwoch von SWR-Sprecherin Hannah Basten telefonisch mitgeteilt, dass Skambraks öffentlich geäußerte Kritik „das Vertrauensverhältnis zum Sender zerstört“ habe. Es gelte zwar auch für SWR-Mitarbeiter die Meinungsfreiheit, Skambraks hätte sich aber intern um einen Dialog mit seinen Vorgesetzten bemühen müssen, begründet der Sender die Freistellung des Redakteurs am vergangenen Freitag.

Dem Journalisten wurde zudem vorgeworfen, mit seinem offenen Brief lediglich „falsche Tatsachenbehauptungen“ aufgestellt zu haben, berichtet „Multipolar“ nun. Skambraks geht aktuell juristisch gegen seine Freistellung vor, heißt es.

Noch am Tag zuvor hatte die „Süddeutsche Zeitung“ über den Fall berichtet und nach Rücksprache beim SWR erfahren, dass von „Strafe oder Sanktionen (…) beim Südwestrundfunk keine Rede“. Allen Beschäftigten stehe es frei, im Rahmen der Rechtsordnung ihre Meinung zu äußern, auch Kritik am SWR, verlautbarte eine Sendersprecherin.

Dieser inhaltliche Vorwurf wurde am Tag der Freistellung Skambraks auch von einem sogenannten Faktencheck der Nachrichtenagentur DPA mit dem Titel „Offener Brief eines Journalisten enthält einige Falschbehauptungen über Corona“ erhoben. Dagegen hat „Multipolar“ inzwischen beim Deutschen Presserat Beschwerde eingereicht – unter anderem aufgrund der Überschrift, die eine „irreführende, sachlich nicht belegte und diskreditierende“ sei. Man verwies dazu auf Ziffer 2 des Pressekodex, der klar festlege, dass Überschriften nicht sinnverfälschend sein dürfen.

In dem DPA-Artikel wurden fünf Sachverhalte aus Skambraks Brief herausgepickt. Es wurde festgestellt, dass diese zwar teils „richtig“ dargestellt worden seien, einige seien allerdings „noch nicht abschließend erforscht“ oder „stark umstritten“. Laut „Multipolar“ sei die Überschrift des Faktenchecks „stark irreführend, um nicht zu sagen gelogen“. Angezweifelte und unter Fachleuten bislang strittige Sichtweisen seien etwas anderes als „Falschbehauptungen“.

DPA mit Gates-/Rockefeller-Insiderwissen?

Eine von Skambraks Aussagen könnte aber tatsächlich als Fehler ausgelegt werden: „Die Gates- und Rockefellerstiftungen haben die WHO-Richtlinien für die digitalen Impfpässe entworfen und finanziert.“ Zu dieser Aussage behaupteten die DPA-Faktenchecker, dass die Stiftungen die Richtlinien nicht entworfen, sondern nur mit anderen Geldgebern an der Finanzierung mitgewirkt hätten.

Laut „Multipolar“ sei zwar tatsächlich „nur“ die Finanzierung des Richtlinientextes und nicht seine inhaltliche Formulierung belegt, doch stelle sich die Frage, woher die DPA das wisse, dass diese privaten Milliardärsstiftungen, die die „brisanten WHO-Impfpass-Richtlinien (warum eigentlich?) finanzierten, diese nicht auch (mit-)entworfen haben“.

Die Aussage der DPA hierzu erscheine daher spekulativ und das Gegenteil liege nahe: Die Gates- und die Rockefeller-Stiftung, die in der Corona-Politik international eine wichtige Rolle spielten, könnten die im August 2021 veröffentlichte 99-seitige WHO-Richtlinie zu den digitalen Impfpässen durchaus auch mit der Absicht mitfinanziert haben, um inhaltlichen Einfluss auf die entscheidende Frage zu nehmen, wie und in welcher Form Impfpässe fortan global eingesetzt werden sollen, argumentiert „Multipolar“-Mitherausgeber Peter Schreyer in seinem Beitrag.



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