Oberverwaltungsgericht bestätigt Verbot von Querdenken-Demo in Dresden
Das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen hat das Verbot der für Samstag beantragten sogenannten Querdenken-Demonstration in Dresden bestätigt. Das OVG wies in der Nacht zum Samstag die Beschwerde des Veranstalters gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden zurück.
Das Verwaltungsgericht war der Argumentation der Stadt Dresden gefolgt, dass eine solche Großdemonstration in der Corona-Pandemie nicht möglich sei. Die Gefahrenprognose der Stadt sei „nicht zu beanstanden“, entschied das OVG Bautzen.
Die Prognose beruhe maßgeblich auf der Einschätzung des Robert-Koch-Instituts (RKI) angesichts des am Freitag vermeldeten Höchststands an positiven PCR-Testergebnissen. Dabei sei insbesondere Sachsen im Vergleich zum übrigen Bundesgebiet überdurchschnittlich betroffen.
OVG: Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems real
Auch sei die Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems real, begründete das OVG weiter. Die „Querdenken“-Bewegung hatte für Dresden eine Demonstration mit 4.000 Teilnehmern angemeldet.
Die Prognose, dass Auflagen nicht eingehalten würden und der Polizei nicht Folge geleistet werde, sei angesichts der Erfahrungen mit der „Querdenken“-Kundgebung in Leipzig von Anfang November „nicht zu beanstanden“, so das OVG Bautzen.
Heute ist die Polizei mit großem Aufgebot im Dresdner Stadtgebiet präsent, um mögliche Ansammlungen von Querdenken-Anhängern zu unterbinden.
In Frankfurt und Dresden hat die Polizei am Samstag mehrere sogenannte „Querdenken“-Demos aufgelöst.
Nach der durch die Stadt Leipzig über die Polizei initiierten Auflösung der Querdenken-Versammlung am 7. November mit 20.000 bis 45.000 Teilnehmern hatte es, laut Polizeiangaben, zahlreiche Verstöße gegen die Corona-Auflagen gegeben.
Antifa, Rechtsextreme und Hooligans versammelten sich am Rande
Sowohl Antifa-Anhänger als auch Anhänger rechtsextremer Organisationen und Hooligans nahmen an Gegenprotesten oder an Randveranstaltungen teil bzw. versammelten sich am Rand der Querdenken-Versammlung.
Nach der polizeilichen Auflösung der Querdenken-Versammlung und einer bis dahin geordneten Versammlungslage im gesamten Stadtgebiet, entstand eine unübersichtliche Situation, bei der es auch zu gewalttätigen Auseinandersetzungen kam. Dabei ist eine Beteiligung der Randgruppen wahrscheinlich.
Im Vorfeld hatte die Stadt Leipzig die Querdenken-Versammlung verboten. Das OVG Bautzen hob damals das Verbot auf. (afp/er)
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