Nur Temporär privilegiert: 3G-Menschen dürfen vieles ohne Test, auch Freunde treffen und nachts raus
Aufgrund der Corona-Maßnahmen der Regierung innerhalb der fortgeschrittenen Pandemie werden die drei Gs – geimpft, getestet und genesen – immer wichtiger und zum Kennzeichen einer neuen und vorübergehend privilegierten Bevölkerungsschicht. Nun ist es relativ leicht nachzuweisen, wer geimpft und getestet ist. Doch wie sieht es mit den Kriterien aus, die einen Mensch als Genesenen klassifizieren? Auch dafür gibt es in Deutschland klare Anweisungen.
In der „Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19“ der Bundesregierung heißt es unter anderem in Paragraf 2 zur Begriffsbestimmung: „Im Sinne dieser Verordnung ist (…) eine genesene Person eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Genesenennachweises ist.“
Der „Genesenennachweis“
Der nachfolgenden Erklärung nach ist ein „Genesenennachweis“ ein Nachweis über eine vorherige Infektion mit dem Coronavirus. Dieser wird digital oder physisch ausgestellt, wenn ein entsprechend vorliegender positiver Labortest mit Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate alt ist, heißt es auf der Seite des Bundesjustizministeriums.
Aus Thüringen berichtet das Medienportal „In Südthüringen“, wie die Ramelow-Regierung dort die neuen Regierungsvorgaben umsetzt. Dort werden „Genesenennachweise“ vom Gesundheitsamt bereits ohne Anmeldung oder Antrag über das Landratsamt verschickt. Wie Petra Enders, die Landrätin des Ilm-Kreises (Verwaltungssitz Arnstadt) erklärte, sind die Genesenen bereits mit der meldepflichtigen Corona-Infektion erfasst worden. In Zukunft soll das Ganze automatisiert ablaufen. Dann bekommen die Bürger ihren „Genesenennachweis“ gleich mit dem Isolationsbescheid für die Infektion mitgeliefert.
Nur temporäre Vorteile
Landrätin Enders erklärte die Privilegien für die 3G-Menschen: „Sie haben nun bundesweit wieder mehr Freiheiten als zuvor. Sie dürfen ohne Test zum Friseur oder den Tierpark besuchen, sich wieder mit mehr Menschen treffen, draußen Sport treiben und ohne Ausgangsbeschränkung nachts nach draußen gehen.“
Während sich Getestete mit einem Antigentest (max. 24 Stunden alt) und einem PCR-Test (max. 48 Stunden alt) als Privilegierte ausweisen und dies auch beliebig oft wiederholen können, ist für Genesene nach höchstens sechs Monaten wieder Schluss mit den Privilegien, es sei denn, sie lassen sich impfen, testen oder wieder anstecken.
Wie lange die Freiheiten für Geimpfte gelten, ist offenbar noch nicht endgültig klar, weil die Dauer der Impfwirkung noch nicht ausreichend erforscht ist. Als vollständig Geimpfter gilt man laut Regierungsverordnung, wenn „seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind“. Nach Angaben des „NDR“ würden Experten nach den aktuellen Erkenntnissen aber davon ausgehen, dass eine Impfung für mindestens sechs Monate sicher wirke. Wie sich das mit Virusvarianten verhält, muss abgewartet werden. Es werden auch mögliche weitere regelmäßige Impfungen zur Auffrischung in Betracht gezogen.
Achtung: Wer hustet, hat verspielt
Auch für alle Privilegierten gelten weiterhin die AHA-Regeln mit Abstand, Hygiene und Masken im Alltag, macht die Bundesregierung deutlich. Zudem verweist die Regierung darauf, dass es auch für 3G-Menschen nur Freiheiten gibt, wenn sie keine Corona-typischen Symptome aufweisen wie „Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust“.
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