Nur noch drei Prozent Sehkraft nach COVID-Impfung: Betroffener verklagt BioNTech

Sehverlust und Darmvenenthrombose nach Impfungen mit unterschiedlichen COVID-Vakzinen beschäftigen derzeit die Richter in Rottweil und Bamberg. Die Aussichten für die Kläger sind eher gering.
Eine Mitarbeiterin des mobilen Impfteams bereitet Spritzen für die Corona-Impfaktion vor.
Eine Mitarbeiterin des mobilen Impfteams bereitet Spritzen für die COVID-Impfaktion vor.Foto: Marcus Brandt/dpa
Epoch Times9. Juli 2023

Zwei Gerichte haben am Montag, 3. Juli, über Schadenersatzklagen gegen Hersteller von COVID-Vakzinen verhandelt.

Das Landgericht Rottweil tagte aufgrund der Klage des 58-jährigen Dietmar S. aus dem Schwarzwald, der von BioNTech 150.000 Euro Schmerzensgeld fordert. Seine erste Impfdosis erhielt der Ingenieur im Mai 2021, die zweite im Juni. Schon einen Tag darauf habe er Wortfindungsstörungen und Konzentrationsprobleme gehabt, schilderte der Betroffene vor Gericht. Später diagnostizierten Ärzte einen Augeninfarkt. Inzwischen liegt die Sehkraft auf seinem rechten Auge bei nur noch drei Prozent.

„Ich kann eine sich bewegende Hand erkennen, aber keine Finger und kein Gesicht mehr“, schilderte der Kläger seine Sehbehinderung.

Auf die Frage des Vorsitzenden Richters: „Was macht Sie subjektiv so sicher, dass die Impfung die Ursache für die Erkrankung war?“, antwortete dieser, dass die Symptome am Tag nach der zweiten Impfung aufgetreten und dann nicht mehr verschwunden seien.

Nach Einschätzung des Richters dürfte es für den Kläger schwierig werden, den generellen Zusammenhang zwischen Impfung und Sehverlust hinreichend nachzuweisen. „Selbst, wenn es damals doppelt so viele Augeninfarkte gegeben hätte, könnten auch andere Umstände hierfür verantwortlich gewesen sein“, so der Richter.

Das Gericht verwies zudem darauf, dass eine behördliche Zulassung für den Impfstoff Comirnaty vorgelegen habe. Die Klägerseite widersprach. Es habe sich lediglich um eine vorläufige Zulassung gehandelt.

Eine gütliche Einigung lehnte BioNTech bislang ab. Wie eine Sprecherin des Impfstoffherstellers vor Verhandlung mitteilte, hält das Mainzer Unternehmen den Vorwurf des Mannes für unbegründet. Eine Entscheidung wird laut Gericht etwa Ende September verkündet.

Koma und Darm-OP nach AstraZeneca-Impfung

Am selben Tag verhandelte das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg den Fall einer 32-Jährigen, die den Impfstoffhersteller AstraZeneca verklagt hatte und bereits vor dem Landgericht Hof gescheitert war. Das Gericht erster Instanz sah es als erwiesen an, dass von der COVID-Impfung eine hohe Wirksamkeit ausgehe und das Risiko für schwere Nebenwirkungen viel geringer sei als der große Nutzen.

Die Betroffene sah dies anders und reichte Berufung ein. Ihre Beeinträchtigungen gehen nach der Darstellung ihres Anwalts zurück auf eine im März 2021 erfolgte Impfung mit dem COVID-19-Vakzin des britisch-schwedischen Unternehmens AstraZeneca. Nach der Injektion bildete sich bei ihr ein Blutgerinnsel, eine sogenannte Darmvenenthrombose.

Sie kam ins Krankenhaus und fiel ins Koma. Einen Tag nach ihrer Impfung wurden erste Berichte über Thrombosen nach AstraZeneca-Impfungen bekannt. Am 19. März 2021 wurden die Impfungen vorerst ausgesetzt. Später empfahl die Ständige Impfkommission (STIKO) das Vakzin in Deutschland nur noch für Personen über 60 Jahren.

Der Anwalt der 32-Jährigen vertritt die Auffassung, dass die Zulassung des Impfstoffes schon früher infrage hätte gestellt werden müssen. Letztlich mussten seiner Mandantin drei Meter Darm entfernt werden. Dadurch sei ihre Gesundheit dauerhaft geschädigt. Sie leide unter Schmerzen, massivem Durchfall und müsse am Tag mehr als 16 Mal auf die Toilette.

Das Schmerzensgeld hat der Anwalt mit einem Betrag von mindestens 250.000 Euro beziffert. Zudem fordert er für seine Mandantin eine weitere Summe von bis zu 600.000 Euro für künftige Beeinträchtigungen. Einen Vergleich mit der Betroffenen schlossen die Anwälte des Impfstoffherstellers AstraZeneca am Montag aus. Ein Urteil des OLG Bamberg soll am 14. August verkündet werden.

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Impfschäden und Prozesskosten auf Kosten der Steuerzahler

Laut einem Bericht der „Welt am Sonntag“, der sich auf das Bundesgesundheitsministerium beruft, sind derzeit über 200 Schadenersatzklagen gegen Hersteller von COVID-Impfstoffen bei deutschen Gerichten anhängig. Eine rechtskräftige Entscheidung wurde bisher nicht bekannt.

Bei der COVID-Impfstoffbeschaffung über die EU war mit den Herstellern vereinbart worden, dass die jeweiligen Mitgliedstaaten die Entschädigungen für Impfschäden übernehmen – sprich die Zahlung auf Kosten der Steuerzahler erfolgt. Gleiches gilt für die Verfahrenskosten, hierzu zählen neben Anwaltsgebühren der Impfstoffhersteller auch Sachverständigen- und Gerichtskosten. (dpa/red/sua)



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