Nullrunde bei West-Renten – Minimalerhöhung bei Ost-Renten
Wegen der Corona-Krise bleibt in diesem Jahr die sonst übliche Rentenerhöhung aus.
Der Bundesrat billigte am Freitag (28. Mai) eine Verordnung, mit der die bereits angekündigte Nullrunde bei den Altersbezügen im Westen umgesetzt wird. Die Ost-Renten steigen zum 1. Juli minimal um 0,72 Prozent – dies wegen der schrittweisen Anpassung an das Westniveau.
Grundlage für die Rentenanpassung ist in Deutschland in erster Linie die Lohnentwicklung im vorangegangenen Jahr. In den westlichen Bundesländern gingen die Löhne dem Arbeitsministerium zufolge um 2,34 Prozent zurück.
Wegen der rückläufigen Lohnentwicklung müssten die Altersbezüge eigentlich sogar sinken, was durch die Rentengarantie aber verhindert wird. Allerdings werden in den Folgejahren etwaige Rentenerhöhungen solange halbiert werden, bis der Ausgleichsbedarf abgebaut ist.
In den ostdeutschen Bundesländern wird derweil die Angleichung der Renten an das Westniveau fortgeführt. Nach der Anpassung zum 1. Juli erreichen die dortigen Bezüge laut Ministerium 97,9 Prozent des Wertes im Westen. (afp)
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