NRW-Verfassungsgericht verhandelt über 2,5-Prozent-Sperrklausel bei Kommunalwahl
Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof in Münster befasst sich am Dienstag (10.30 Uhr) mit der umstrittenen 2,5-Prozent-Sperrklausel bei Kommunalwahlen im bevölkerungsreichsten Bundesland.
In dem Streit legten acht kleinere Parteien Beschwerde gegen die Sperrklausel ein, die der Landtag am 10. Juni 2016 beschlossen hatte. Damit ist Nordrhein-Westfalen das einzige deutsche Flächenland, das bei Kommunalwahlen wieder eine Sperrklausel einführte.
Der Regelung zufolge müssen Parteien mindestens 2,5 Prozent der Stimmen auf sich vereinen, um Vertreter in Räte und Kreistage zu entsenden. Die Befürworter argumentieren, dass damit die Funktionsfähigkeit kommunaler Gremien gesichert und ihre „Zersplitterung“ verhindert wird.
Kritiker sehen hingegen eine Benachteiligung kleiner Parteien. (afp)
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