Zu Unrecht im Gefängnis: Syrer brennt Zelle an und stirbt später an den Verletzungen – Rot-grüne Opposition in NRW sieht Justizskandal
Nach dem Tod eines für zwei Monate unschuldig ins Gefängnis gesperrten Syrers spricht die Opposition aus Grünen und SPD in Nordrhein-Westfalen von einem Justizskandal.
NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) habe das Parlament lückenhaft über den Vorfall unterrichtet, ihn heruntergespielt, wichtige Fakten verschwiegen und „objektiv die Unwahrheit“ gesagt, kritisierte SPD-Fraktionsvize Sven Wolf. Der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Stefan Engstfeld, sagte: „Dieser Vorgang ist für mich ein unfassbarer Justizskandal.“ Es müsse schnell und transparent aufgeklärt werden, wer dafür die Verantwortung trage.
Feuer im Gefängnis gelegt
Der 26-Jährige hatte das Feuer vermutlich selbst gelegt. Er starb am Samstag, rund zwei Wochen nach dem Brand, in einer Klinik in Bochum. Bei dem Gefängnisbrand hatten außer dem Syrer zehn weitere Menschen Rauchvergiftungen erlitten.
Hintergrund: Ein gesuchter Dieb aus Mali soll sich in Hamburg zufällig mit dem Namen des Syrers ausgegeben haben. Obwohl dieser nur als Aliasname im Haftbefehl des Mannes aus Mali stand, wurde der Syrer Anfang Juli in Geldern festgenommen und ins Gefängnis gebracht.
Er hatte mehr als zwei Monate lang zu Unrecht im Gefängnis gesessen, wie die Behörden einräumen mussten.
Ein Justizsprecher wies die Vorwürfe der Opposition indes zurück: Das Ministerium habe erst nach der Sitzung des Rechtsausschusses am vergangenen Mittwoch erfahren, dass der Gefangene möglicherweise verwechselt worden sei.
Sondersitzung im Landtag beantragt
SPD und Grüne beantragten eine gemeinsame Sondersitzung von Rechts- und Innenausschuss zu dem Fall. Die Regierungsfraktionen CDU und FDP wollen nur den Rechtsausschuss zusammenkommen lassen.
Die Staatsanwaltschaft Kleve hat Ermittlungen gegen mehrere Polizisten wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung im Amt eingeleitet. Die Hamburger Staatsanwaltschaft sagt, sie habe zwei Mal nachgefragt, ob die Identität des Festgenommenen geklärt sei. Einmal sei das verneint worden. Freigelassen wurde der Syrer aber nicht.
(dpa/sm)
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