NRW-Innenminister kündigt eingehende Überprüfung im Fall Wendt an
In der Debatte um die Beamtenbesoldung des Polizeigewerkschaftschefs Rainer Wendt hat Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger (SPD) eingehende Überprüfungen angekündigt. In einem „geordneten Verwaltungsermittlungsverfahren“ solle geklärt werden, wer mit wem welche Vereinbarung über die Bezahlung des faktisch vom Polizeidienst freigestellten Polizisten Wendt getroffen habe, sagte Jäger nach Angaben eines Sprechers am Montag in Düsseldorf.
Details der im Fall Wendt getroffenen Absprache seien ihm nicht bekannt, fügte Jäger hinzu. Das Düsseldorfer Innenministerium hatte bereits zuvor mitgeteilt, dass es eine „faktische Freistellung“ wie im Fall Wendts in Zukunft nicht mehr geben werde.
Wendt, der seit 2007 Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) ist, hatte offenbar jahrelang eine Beamtenbesoldung erhalten, ohne als Polizist zu arbeiten. Der 60-Jährige räumte im Gespräch mit dem Magazin „Report München“ des Bayerischen Rundfunks ein, dass er vom Land Nordrhein-Westfalen als Hauptkommissar bezahlt wurde, obwohl er sich seiner Tätigkeit für die Gewerkschaft widmete.
Auf Antrag der CDU-Landtagsfraktion wird sich am Donnerstag der Innenausschuss des Düsseldorfer Landtags mit dem Fall befassen. Wendt bat inzwischen als Polizist um seine Pensionierung, am Vorsitz der Deutschen Polizeigewerkschaft im Beamtenbund hält er hingegen fest.
Der DPolG-Bundesgeschäftsführer Sven-Erik Wecker wies derweil einen Bericht des „Kölner Stadt-Anzeigers“ zurück, wonach Wendt neben seiner Besoldung als Beamter ein „sechsstelliges Jahresgehalt als Gewerkschaftschef“ bezogen haben soll. Entsprechende Informationen seien „eindeutig falsch“, erklärte Wecker auf AFP-Anfrage.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft hatte bereits am Sonntag hervorgehoben, dass die dienstlichen Bezüge Wendts und die Aufwandsentschädigung für seine ehrenamtliche Gewerkschaftsarbeit das Gehalt eines Polizeihauptkommissars „in der Summe nicht überstiegen“ hätten. (afp)
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