Noch mehr Toleranz für Kiffer: Mehr erlaubter Besitz, weniger Abstand zu Kitas und Schulen

Die Ampelkoalitionäre haben die letzten Details zum neuen Cannabisgesetz festgelegt. Demnach soll es für Kiffer noch weniger streng zugehen als ursprünglich geplant: Die erlaubte Menge wird größer, die Bannzonen werden kleiner.
Ein Mann rollt einen Joint aus einer Mischung aus Tabak und Cannabis.
Ein Mann rollt einen Joint aus einer Mischung aus Tabak und Cannabis.Foto: Philipp von Ditfurth/dpa
Von 27. November 2023

Die Cannabis-Legalisierung soll zwar ein paar Monate später kommen, dafür aber noch liberaler gestaltet werden als ursprünglich gedacht. Darauf hätten sich die „zuständigen Abgeordneten der Ampelfraktionen im Bundestag“ verständigt, berichtet das „RedaktionsNetzwerks Deutschland“ (RND). Es habe sich um die „abschließenden Verhandlungen“ gehandelt. Zuvor seien noch Detailfragen im Entwurf des Cannabisgesetzes (CanG) offen gewesen.

Mittlerer Toleranzbereich für öffentliches Leben eingeführt

Die Unterhändler der Koalitionsparteien hätten sich für den öffentlichen Raum auf drei Cannabis-Besitzmengen mit jeweils unterschiedlichen Sanktionsstufen geeinigt:

  1. Bis zu 25 Gramm: Besitz straffrei erlaubt
  2. 25 bis 30 Gramm: Ahndung als Ordnungswidrigkeit
  3. 30 Gramm und mehr: Ahndung als Straftat

Im bisherigen Entwurf, so das RND, habe bereits eine Menge von 25 Gramm Hanfblüten („Gras“) im öffentlichen Raum die Grenze zur Strafbarkeit markiert. Strafvorschriften und Bußgelder sollen nach Aussage von Dr. Kirsten Kappert-Gonther, der grünen Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses im Bundestag, „auf ‚angemessene Größenordnungen‘ reduziert werden“, ergänzt das ZDF.

Doppelt so viel Besitz für Selbstanbauer erlaubt

Weniger streng als zunächst anvisiert solle es auch beim Eigenanbau zugehen. Wer bis zu maximal drei Hanfpflanzen selbst heranziehe, darf nach Angaben des ZDF im privaten Raum bis zu 50 Gramm seiner Blütenernte straffrei besitzen – und nicht bloß halb so viel. Wer eine Eigengewächsmenge zwischen 50 und 60 Gramm Gras zu Hause lagere, bewege sich wiederum im Bereich der Ordnungswidrigkeit. Wer noch mehr bunkere, mache sich nach wie vor strafbar.

Alle Besitzmengen bezögen sich auf getrocknete Pflanzen. „Geht man davon aus, dass Cannabis bei der Trocknung etwa vier Fünftel des Gewichtes verliert, ist somit eine Ernte von bis zu 300 Gramm praktisch unschädlich“, stellt das RND klar. Experten hätten dazu geraten, das Trockengewicht zum Maßstab zu nehmen. Andernfalls wäre es wohl legal kaum möglich, die Erträge der drei erlaubten Pflanzen vollständig abzuernten, ohne automatisch mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.

Abstandsgebot steht, THC-Grenzwert-Kompromiss soll kommen

Laut RND deutlich schrumpfen sollen jene „Bannzonen“ rund um Kindertagesstätten, Schulen und andere Jugendeinrichtungen, in denen man keinen Joint wird rauchen dürfen: Kiffer sollten wenigstens 100 Meter Abstand zum Eingangsbereich halten. Zuvor seien 200 Meter Mindestentfernung angedacht gewesen.

Was das Thema Fahrtauglichkeit angehe, hätten sich die Ampelunterhändler darauf geeinigt, eine Expertenkommission über das Blutgrenzwert-Maximum an Tetrahydrocannabinol (THC) entscheiden zu lassen.

Ähnlich wie Alkohol hinterlässt nämlich auch der Cannabis-Konsum flüchtige Spuren im Blut. Sie werden allerdings nicht in Promille, sondern in Nanogramm pro Milliliter gemessen. Ursprünglich sollte der Fahrtauglichkeitsgrenzwert bei einem Nanogramm liegen. Da dieser Wert aber „noch Tage oder sogar Wochen nach dem Konsum überschritten werden“ könne, solle die Expertenkommission einen höheren, noch vertretbaren Wert nennen. Den Fachleuten sei dafür ein Zeitfenster bis zum 31. März 2024 zugestanden worden.

Privatpersonen dürfen früher loslegen als Vereine

Bereits rund vier Wochen früher, nämlich am 1. März, sollen jene Teile des neuen Gesetzes in Kraft treten, die die „Regelungen für Cannabis-Besitz und Eigenanbau bei Privatpersonen“ betreffen.

Die privaten, nicht kommerziellen Anbauvereine, die ihre Ernte legal in den Verkehr bringen wollten, müssten sich bis zum 1. Juni oder sogar bis zum 1. Juli gedulden. Das sei damit begründet worden, dass die Vereine ohnehin noch Antrags- und Genehmigungsverfahren über sich ergehen lassen müssten.

„Wir machen Schluss mit der schädlichen Prohibition von Cannabis“, erklärte Kirsten Kappert-Gonther am 27. November laut ZDF vor der Presse. „Von nun an wird niemand mehr wegen des Konsums von Cannabis kriminalisiert“. In den Verhandlungen sei es gelungen, „praktikable Regelungen zu finden, die den Jugend- und Gesundheitsschutz gewährleisten und die Entkriminalisierung von erwachsenen Konsumierenden Wirklichkeit werden lassen“, zitiert der „Tagesspiegel“ die studierte Medizinerin. Bei dem Gesetz handele es sich um einen „Paradigmenwechsel“.

Noch ein paar Wochen Geduld gefragt

Ursprünglich war geplant gewesen, die kompletten Legalisierungsregeln bereits zu Neujahr greifen zu lassen. Doch vor rund einer Woche hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) einräumen müssen, dass „das Inkrafttreten nicht zum 1. Januar“ klappen werde.

Der Bundestag soll den neuen Entwurf zwar in seiner letzten Sitzungswoche des Jahres zwischen dem 13. und 15. Dezember verabschieden. Doch dann steht noch die Beratung im Bundesrat aus: eine Pflichtveranstaltung, selbst wenn es sich nicht um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt wie im Fall des CanG. Die Länderkammer tagt aber ebenfalls am 15. Dezember zum letzten Mal in diesem Jahr – Ampelkreisen zufolge zu spät, um noch alles rechtzeitig zum neuen Jahr in trockene Tücher zu bekommen, so wie einst gehofft.

„Legalize it!“: Seit Jahrzehnten Streitthema

Der Streit um die Legalisierung sogenannter „weicher Drogen“ wie Haschisch oder Marihuana dauert bereits seit vielen Jahrzehnten an. Auch mit dem Eintrag der Cannabis-Legalisierung in den Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP sind die kritischen Stimmen nicht verstummt. So lehnen laut RND insbesondere die Bundesärztekammer, der Deutsche Richterbund und die Gewerkschaft der Polizei jegliche Freigabe ab, während andere Gruppen wie etwa die „Neue Richtervereinigung“ oder der neu gegründete „Dachverband deutscher Cannabis Social Clubs“ für rasche Lockerungen plädierten.

Der Gesetzentwurf sieht grundsätzlich vor, Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen zu streichen. Für Personen ab 18 Jahren soll es erlaubt werden, eine bestimmte Menge anzubauen, zu besitzen und zu konsumieren. Maximal drei Pflanzen soll jeder Erwachsene ziehen dürfen. Menschen mit Interesse, aber ohne Pflanzmöglichkeit sollen über Cannabis-Clubs zum Zug kommen dürfen.



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