Noch mehr Lockdown: Greift die Kanzlerin nach dem Corona-Zepter?

Die bei „Anne Will“ an die Länderchefs gerichteten Drohungen von Angela Merkel, das Zepter beim Infektionsschutzgesetz an sich zu nehmen, lösen eine Debatte um den Macht-Anspruch der Kanzlerin aus.
Von 30. März 2021

„Es gibt mehrere Bundesländer, die eine sehr weite Interpretation haben, und das erfüllt mich nicht mit Freude“, ärgerte sich die deutsche Regierungschefin Angela Merkel am Sonntag bei „Anne Will“ im ARD-TV und deutete damit den Ungehorsam einiger Länderchefs gegenüber ihrer harten Corona-Politik an.

Während einige Ministerpräsidenten kontrollierte und durch Corona-Tests begleitete Lockerungen und Öffnungen umsetzen (beispielsweise Berlin, Saarland, NRW), will die Kanzlerin mehr Lockdown, private Kontakte noch weiter unterbinden und Ausgangssperren durchsetzen.

Kontrolle über die Länder erlangen

Wenn die Länderchefs dabei nicht mitspielen, will Merkel das Infektionsschutzgesetz ändern und benutzen, um den derzeitigen Lockdown weiter zu verschärfen, schreibt die „Bild“.

Laut Merkel bei „Anne Will“ müssten jetzt die nötigen Maßnahmen ergriffen werden, um die „dritte Infektionswelle“ zu brechen. Die ARD-„Tagesschau“ erklärte dazu, die Kanzlerin habe gesagt, wenn dies nicht „in sehr absehbarer Zeit“ geschehe, müsse sie sich überlegen, wie sich das vielleicht auch bundeseinheitlich strenger regeln lasse.

Das Bundesinfektionsschutzgesetz wird in seiner Umsetzung von den Ländern geregelt, was Schließungen, Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren etc. beinhaltet. Die Länder hatten bisher die freie Entscheidung, wie sie verfahren.

Sollte Angela Merkel nun die Macht über die Maßnahmen in den Ländern erlangen wollen, müsste sie dieses Gesetz ändern und konkret zu befolgende Maßnahmen festlegen, etwa, was genau bei bestimmten Inzidenzwerten geschehen soll. Dies würde jedoch ein starres Gesetz ohne Handlungsspielraum für Anpassungen an die Entwicklung sein und ständig neuer Gesetze entsprechend der Lage bedürfen. Was wiederum jeweils dem Gesetzgebungslauf durch Bundestag und Bundesrat folgen müsste und entsprechend Zeit in Anspruch nehmen würde.

Eine andere Variante wäre, die Kompetenz für die konkreten Maßnahmen von den Länderregierungen gleich auf die Bundesregierung zu übertragen.

Die Ermächtigung

Wie die „Tagesschau“ weiter schreibt, seien derartige Änderungen des Infektionsschutzgesetzes durch Artikel 74 Absatz 1 Nr. 19 des Grundgesetzes möglich. Dieser besage, dass „Maßnahmen gegen gemeingefährliche und übertragbare Krankheiten“ Sache des Bundes seien und nur, wenn der Bund dies nicht geregelt habe, die Länder zuständig seien.

Bisher wurden die Länder durch den Bund ermächtigt, konkrete Maßnahmen umzusetzen. Will sich nun der Bund in Form der Bundeskanzlerin selbst ermächtigen und damit die Länder entmachten, wäre dafür zunächst eine Mehrheit im Bundestag nötig. Sollte dies gelingen, sind wieder die Länder am Zug. Im Bundesrat sitzen für jedes Bundesland die Ministerpräsidenten und einige ihrer Minister. Die Ländervertreter sind an der Gesetzgebung beteiligt, können Einspruch einlegen, einen Vermittlungsausschuss einberufen und laut dem Sender dadurch das Gesetzgebungsverfahren zumindest verzögern.

Der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart meint, dass eine Zustimmung der Länderkammer von der konkreten Fassung des Gesetzes abhänge. Sollte es jedoch eine Ermächtigung zum Erlass von Verordnungen durch die Bundesregierung enthalten, müsse der Bundesrat jedenfalls zustimmen, berichtet das „Handelsblatt“.

Der deutsche Politologe Professor Wolfgang Merkel fordert kürzlich, die Begrenzung der Amtszeiten von Kanzlern begrenzen, „damit uns nicht demokratische Ersatzkönige und -königinnen regieren“.

Söder offen für mehr Kanzler-Macht

Während der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) sich gegen eine zentralisierte Bekämpfung der Corona-Pandemie aussprach und dabei auf Frankreich verwies, das damit auch nicht erfolgreicher sei, würde der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) Angela Merkel und damit dem Kanzlerposten mehr Macht einräumen.

Nach Angaben des „Spiegel“ sagte der mögliche Kanzlerkandidat der Union in den „Tagesthemen“ der ARD, dass er schon immer gesagt habe, dass er sich „mehr Kompetenzen des Bundes über das Infektionsschutzgesetz“ vorstellen könne, „das die Länder auch zu klaren Regeln zwingt“. Er sei „sehr dafür und offen“, so der CSU-Chef.

Wenn die Kanzlerin die Initiative ergreifen würde, eine Initiative auf nationaler Ebene, Recht zu ändern und klare Vorgaben zu machen, hätte sie meine Unterstützung.“

Söder, der Ambitionen auf die Kanzlerschaft hegt, kritisierte, dass einige Bundesländer viele der beschlossenen Maßnahmen nicht umsetzen, die beschlossene Notbremse nicht anwenden würden – oder sich in der Umsetzung schwertäten. Er forderte eine nächtliche Ausgangssperre.

Noch einen „letzten harten Lockdown“?

Angefeuert wird die Thematik auch durch den SPD-Politiker Karl Lauterbach (bis 2001 CDU-Mitglied). Zwar lässt sich die SPD durch Karl Lauterbach weder im Bundestagsausschuss für Gesundheit vertreten, noch ist er aktuell Mitglied in der Arbeitsgruppe Gesundheit der SPD-Fraktion (ausgeschieden 2019). Dennoch tritt der Politiker immer wieder öffentlich als Corona-Hardliner in Erscheinung und wird von den Medien als Gesundheitsexperte der SPD geführt.

In einem Pro-Lockdown-Bericht des WDR forderte Lauterbach – und ganz im Sinne der Kanzlerin – einen „letzten harten Lockdown“, inklusive Homeoffice-Pflicht, Pflichttests in den Betrieben und Ausgangssperre am Abend. Man könne es nicht so laufen lassen, so Lauterbach, der ansonsten Inzidenzzahlen über 200 in wenigen Wochen prophezeite. Er bemängelte auch, dass aus den Bewegungsdaten der Handys hervorgehe, dass sich viele Menschen abends noch privat träfen. Das sei verständlich, müsse aber eine Zeit lang begrenzt werden, so Lauterbach.



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