Niedersachsen und NRW wollen Verfassungsgericht vor „autoritären Kräften“ schützen

Die Länder sollen als zweite starke Verteidigungslinie im Kampf gegen die „Feinde der Demokratie“ fungieren, fordert Niedersachsens Justizministerin. Damit gingen die Pläne weiter als die des Bundes.
Ab August können sich Bürgerinnen und Bürger auch digital an das höchste deutsche Gericht wenden. (Archivbild)
SPD, Grüne, FDP und die Union im Bundestag wollen noch vor der Bundestagswahl zentrale Vorgaben zur Struktur des Gerichts im Grundgesetz verankern.Foto: Uli Deck/dpa
Epoch Times18. September 2024

Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen wollen die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts über die Pläne des Bundes hinaus schützen. Mit einer Bundesratsinitiative sollten die Länder „als weiteres Bollwerk gegen autoritäre Kräfte“ mit ins Boot geholt werden, sagte Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD), die derzeit den Vorsitz der Justizministerkonferenz innehat. „Damit schaffen wir eine zweite starke Verteidigungslinie im Kampf gegen die Feinde unserer Demokratie.“

Die Initiative sieht vor, dass zukünftige Änderungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes von der Zustimmung des Bundesrats abhängig sind und dies im Grundgesetz festgeschrieben wird. Das Ziel sei es, damit „einen wirksamen Schutzwall um das Bundesverfassungsgericht als Garanten unseres Rechtsstaats zu errichten“, sagte Wahlmann.

Die Staatskanzlei in Hannover bezeichnete das Vorhaben als eine Ergänzung der Reformpläne des Bundes. Am Beispiel Polens habe sich gezeigt, wie schnell ein Verfassungsgericht außer Funktion gesetzt werden könne, wenn eine populistische Mehrheit im Parlament Zugriff auf das Verfahrensrecht bekomme. So etwas müsse für Deutschland verhindert werden.

Ampel und Union wollen Reform noch vor der Wahl

Mit dem Erstarken der AfD war eine Debatte entfacht, ob und wie man das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe besser vor politischem Einfluss schützen könne. SPD, Grüne, FDP und die Union im Bundestag wollen daher noch vor der Bundestagswahl zentrale Vorgaben zur Struktur des Gerichts im Grundgesetz verankern. Konkret wollen sie unter anderem die zwölfjährige Amtszeit der Richter, den Ausschluss einer Wiederwahl sowie die Altersgrenze der Richter von 68 Jahren festschreiben.

Bisher sind Änderungen, die das Risiko einer Blockade oder politischen Instrumentalisierung des Karlsruher Gerichts bergen, theoretisch mit einer einfachen Mehrheit möglich. Für eine Änderung oder Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes ist dagegen immer eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat erforderlich. (dpa/red)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion