Gericht: Niedersachsen muss Grundschuldirektor 31.000 Euro für Überstunden auszahlen
Das Land Niedersachsen muss einem früheren Grundschuldirektor 31.000 Euro als Ausgleich für von ihm geleistete Überstunden bezahlen. Das entschied das niedersächsische Oberverwaltungsgericht am Dienstag in Lüneburg, wie ein Sprecher mitteilte.
Der Direktor hatte eine wöchentliche „Zuvielarbeit“ von acht Stunden und 42 Minuten geltend gemacht. Dem Urteil zufolge muss das Land ihm aber nur fünf Stunden und 48 Minuten ausgleichen, weil ein Teil der Überstunden auf Organisationsdefizite und „überobligatorisches Engagement“ der Lehrkräfte zurückzuführen sei.
Eine weitere Klage einer ehemaligen Grundschuldirektorin hatte laut Sprecher hingegen keinen Erfolg. Sie konnte ihre Überstunden mangels Aufzeichnungen aus Sicht des Gerichts nicht ausreichend belegen. (afp/red)
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