Niedersachsen: Heizungspläne sollen erst 2027 gelten
Wenige Tage vor den Beratungen im Bundesrat zum neuen Heizungsgesetz kommen aus Niedersachsen und Bremen deutliche Forderungen nach einer Nachbesserung beziehungsweise Verschiebung der Pläne. Er halte eine Verschiebung der Pläne um drei Jahre auf 2027 „für sinnvoll“, sagte Niedersachsens Wirtschafts- und Bauminister Olaf Lies (SPD) der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ vom Montag. Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) hält den Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form nicht für umsetzbar.
Das neue Gebäudeenergiegesetz sieht vor, dass alle neu eingebauten Heizungen ab dem kommenden Jahr klimafreundlich sind. Bestehende Heizungen können aber weiterlaufen und dürfen repariert werden. Wer die Heizungen schneller austauscht als vom Gesetz vorgesehen, soll einen Klimabonus bekommen. Es gibt zudem eine Reihe von Ausnahmen und Erleichterungen, etwa für Ältere. Am Freitag sollen die Pläne in der Länderkammer beraten werden.
Lies: Zahlreiche Fragen unbeantwortet
„Es ist gut und richtig, dass wir uns endlich einer echten Wärmewende widmen. Allerdings stelle ich auch fest, dass für das im Raum stehende Inkrafttreten des Gesetzes bereits zum 1. Januar 2024 noch zahlreiche Fragen unbeantwortet sind“, sagte Lies der „NOZ“. Das Vorhaben brauche „schlicht mehr Zeit – nicht für das Erreichen der Wärmewende, wohl aber für eine konstruktive und geplante Herangehensweise“.
Deutliche Kritik übte Lies etwa an dem Plan, Menschen ab 80 Jahren von der Austauschpflicht auf erneuerbare Energien auszunehmen. „Wir sollten besser in Ruhe und allgemein noch mal schauen, wo es zu Härtefällen kommen kann, welche Ausnahmen wir definieren müssen und wo eine staatliche Unterstützung notwendig ist. Das am Alter von 80 festzumachen, halte ich für abwegig“, sagte der Minister.
Viel Nachbesserungsbedarf
Bovenschulte sagte den Sendern RTL und ntv, die Zielrichtung des Gesetzes sei zwar die richtige, er sehe aber „noch an etlichen Punkten“ Nachbesserungsbedarf bei dem Gesetz. „Der Gesetzentwurf, so wie er jetzt ist, der kann so nicht umgesetzt werden.“ Es fehle an einer ausreichenden gesetzlichen Absicherung der Förderung und der Gesetzentwurf sei nicht präzise genug.
Es könne beispielsweise „kein Mensch verstehen“, weshalb etwa die geplante Altersgrenze bei 80 Jahren und nicht zum Beispiel beim Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand liege, wenn bei den meisten Leuten die Einkommen zurückgehen, sagte Bovenschulte. Es fehle auch an ausreichenden Regelungen zum Mieterschutz.
Was die Ausnahmen von den Verpflichtungen angeht, so will sich beispielsweise auch Sachsen im Bundesrat dafür einsetzen, die Altersgrenze von 80 auf das Renteneintrittsalter zu senken. Es gebe in Sachsen „überdurchschnittlich viele ältere Menschen, Rentnerinnen und Rentner, die vor allem auch nicht so viel auf der hohen Kante“ hätten, zudem seien die Einkommen in seinem Bundesland niedriger, argumentierte Umweltminister Wolfram Günther (Grüne) kürzlich im MDR.
Die Union will Kampagnen gegen das neue Heizungsgesetz starten. Wie das Portal „The Pioneer“ am Montag unter Berufung auf Kreise aus der Bundes-CDU berichtete, plant die Partei eine groß angelegte Unterschriftenkampagne gegen die Heizungspläne der Regierung. Demnach wollen Generalsekretär Mario Czaja und der Generalsekretär der Hessen-CDU, Manfred Pentz, die Kampagne am kommenden Donnerstag im Konrad-Adenauer-Haus in Berlin vorstellen. Der Impuls dazu sei aus Hessen gekommen.
Auch die CSU bereitet dem Portal zufolge eine eigene Kampagne vor. Sie soll demnach am 15. Mai Thema in den Parteigremien sein. (AFP/mf)
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