Nicht nur in Engpassberufen sollen ausländische Fachkräfte arbeiten können

Wer als ausländische Fachkraft oder Hochschulabsolvent einen Arbeitsplatz vorweisen kann, soll dem geplanten Zuwanderungsgesetz zufolge in jedem Beruf arbeiten können, zu dem ihm seine Qualifikation befähigt - soweit diese hier anerkannt ist.
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Zuwanderer bei der Arbeit.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times20. November 2018

Das lange diskutierte Fachkräfte-Zuwanderungsgesetz ist auf der Zielgeraden: Der Entwurf aus dem Haus von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) soll am 19. Dezember im Kabinett beraten werden – dem letzten Sitzungstermin der Ministerrunde in diesem Jahr. Damit löst die Regierung denkbar knapp ihr Versprechen ein, die Neuregelung noch 2018 auf den Weg zu bringen.

Unter welchen Bedingungen sollen Ausländer künftig in Deutschland arbeiten können?

Wer als ausländische Fachkraft oder Hochschulabsolvent einen Arbeitsplatz vorweisen kann, soll dem geplanten Zuwanderungsgesetz zufolge in jedem Beruf arbeiten können, zu dem ihm seine Qualifikation befähigt – soweit diese hier anerkannt ist. Damit entfällt die bisherige Beschränkung auf so genannte Engpassberufe, in denen Fachkräfte händeringend gesucht werden.

Außerdem wird auf die Vorrangprüfung verzichtet. Bislang muss immer erst geschaut werden, ob nicht ein deutscher Bewerber für den Job infrage kommt. Allerdings soll es zum Schutz deutscher Arbeitnehmer möglich sein, die Vorrangprüfung beizubehalten oder kurzfristig wieder einzuführen, wenn die Arbeitsmarktsituation in einer bestimmten Region dies nahelegt.

Welche Möglichkeiten der Jobsuche sollen Fachkräfte in Deutschland bekommen?

Ausländische Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung und Hochschulabsolventen sollen für sechs Monate nach Deutschland kommen können, um sich hier einen Job zu suchen. Sozialleistungen sollen sie in dieser Zeit nicht beziehen können. Die Jobsuchenden müssen so gut Deutsch sprechen, wie es für eine Tätigkeit ihrer Qualifikation erforderlich ist. Vor der Einreise muss nachgewiesen werden, dass der Lebensunterhalt gesichert ist.

Welchen Status sollen geduldete Ausländer mit Arbeit künftig haben?

Geduldete Ausländer können nach geltendem Recht unter bestimmten Umständen in Deutschland arbeiten – müssen das Land aber verlassen, wenn ihre Duldung ausläuft. Oft haben sie sich dann schon gut integriert und verfügen über einen Arbeitsplatz.

Den zuvor von der SPD geforderten „Spurwechsel“ hin zu einem sicheren Bleiberecht wird es zwar nicht direkt geben. Doch sieht Seehofers Gesetzentwurf eine zweijährige „Beschäftigungsduldung“ vor, die aber an enge Bedingungen geknüpft ist. So müssen die Betroffenen seit 18 Monaten einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen sein, und zwar mit mindestens 35 Wochenstunden.

Die Betroffenen müssen zudem ausreichend Deutsch können. Ferner muss ihr Lebensunterhalt innerhalb der letzten zwölf Monate vor Beantragung der Beschäftigungsduldung vollständig gesichert gewesen sein. Sie dürfen zudem nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt worden sein – wobei bestimmte Geldstrafen wegen des Verstoßes gegen das Aufenthalts- oder Asylgesetz nicht berücksichtigt werden.

Schon jetzt kann ein Geduldeter unter bestimmten Bedingungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten: Er muss seit mindestens acht Jahren in Deutschland leben, über „hinreichende“ Sprachkenntnisse verfügen und seinen Lebensunterhalt überwiegend durch eine Arbeit sichern.

Welche Möglichkeit zur Aus- und Fortbildung sollen Ausländer in Deutschland bekommen?

Viele Ausländer haben einen Berufsabschluss, der hierzulande nicht anerkannt wird. Die bereits bestehende Möglichkeit, einen entsprechenden Abschluss für Deutschland nachzuholen, soll weiter ausgebaut werden. Liegt ein konkretes Arbeitsplatzangebot vor und fehlen dem Interessenten nur geringe Qualifikationen, soll der Arbeitgeber es ermöglichen, diese nachträglich zu erwerben. (afp)



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