„Nicht durch Tabaklobby einschüchtern lassen“: Grüne fordern Stilllegung von Zigarettenautomaten ohne Schockbilder
Die gesetzlich vorgeschriebenen abschreckenden Bilder auf Zigarettenpackungen müssen laut einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags auch an Automaten sichtbar sein. Das berichtet die „Rheinische Post“ (Montagsausgabe).
„Die Zigarettenindustrie hat die gesetzliche Pflicht, ihre Automaten auch mit Warnbildern zu versehen“, sagte die verbraucherpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Nicole Maisch. „Geschieht das nicht, müssen Behörden solche Automaten stilllegen.“
Maisch: „Staat darf sich nicht durch Tabaklobby einschüchtern lassen“
Dabei dürfe sich der Staat nicht von Schadensersatzforderungen der Tabaklobby einschüchtern lassen. Die Schockbilder gehen auf eine EU-Richtlinie zurück. Die Richtlinie hat laut Wissenschaftlichem Gutachten das Ziel, durch „wirksame Warnhinweise“ Verbraucherentscheidungen zu beeinflussen.
„Die Wirkung dieses Ziels würde verringert, wenn die Sichtbarkeit für den Verbraucher erst nach seiner Kaufentscheidung bei einer Aushändigung der Ware gegeben wäre“, heißt es in dem Gutachten. Bei Zigarettenautomaten ist dies in der Regel der Fall.
Schockbilder besonders bei Jugendlichen wirksam
Die Schockbilder gelten als wirksam. In 105 Ländern weltweit sind Zigarettenpackungen mit bildlichen Warnhinweisen versehen. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags lieferte eine Gesamtauswertung zahlreicher internationaler Studien mit.
Länderübergreifend gehe daraus hervor, „dass bildliche Warnhinweise aufgrund der einprägsamen, emotionalen Wirkung effizienter sind als textliche Warnhinweise“. Man erreiche damit insbesondere auch Raucher mit einem niedrigen sozioökonomischen Status. Die Ergebnisse zeigten zudem, dass speziell bildliche Warnungen besonders bei Jugendlichen wirksam seien. (dts)
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