Neues Wahlrecht, KI-Überwachung und Solarstrom – was sich im Februar ändert
Am 23. Februar wird nach dem kurzen Wahlkampf ein neuer Bundestag gewählt. Wer nach der Wahl jubeln kann, lässt sich noch nicht sicher sagen, aber dass es weniger Parlamentarier geben wird, ist beschlossene Sache. Welche Änderungen kommen außerdem auf die Bürger im Februar zu?
Nach der Wahl am 23. Februar: Geschrumpfter Bundestag
Wegen des neuen Wahlrechts wird das Parlament kleiner – 630 Sitze sind vorgesehen. Anders als bei vorherigen Wahlen entfallen bei der Wahl am 23. Februar die sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate. Das Parlament soll dadurch auf maximal 630 Abgeordnete verkleinert werden. Für die Anzahl der Sitze einer Partei werden künftig nur noch ihre Zweitstimmen betrachtet.
Bis dahin ist der Deutsche Bundestag das zweitgrößte Parlament der Welt. Vor Deutschland liegt nur noch China auf Platz eins mit 2.980 Abgeordneten im Nationalen Volkskongress. Dies war der Stand zur letzten Bundestagswahl 2021. Mit der Wahlrechtsreform, die die Zahl der Bundestagsabgeordneten begrenzt und mit der aktuellen Bundestagswahl in Kraft tritt, wird Deutschland voraussichtlich nicht mehr das zweitgrößte Parlament der Welt sein. Länder wie Indonesien mit 692 Abgeordneten und Nordkorea mit 687 Abgeordneten, derzeit auf Platz drei und vier, würden dann vor Deutschland rangieren.
Höhere Einkommen für Staatsdiener
Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst können sich ab 1. Februar 2025 über eine weitere Gehaltserhöhung freuen. Sie erhalten 5,5 Prozent mehr Lohn, mindestens jedoch 340 Euro im Monat mehr. Darauf hatten sich bereits im Dezember 2023 die Gewerkschaft Ver.di und der Beamtenbund dbb geeinigt.
Die mehr als eine Million Beschäftigten im öffentlichen Dienst sollen eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 3.000 Euro erhalten. Diese Zahlungen erfolgten gestaffelt bis Oktober 2024 und galten auch für Versorgungsempfänger und Hinterbliebene entsprechend ihrem Ruhegehaltssatz. Ab dem 1. November 2024 wurde ein Sockelbetrag von 200 Euro gewährt, bevor ab dem 1. Februar 2025 eine Gehaltserhöhung um 5,5 Prozent in Kraft trat.
Insgesamt profitieren von den Erhöhungen circa 3,5 Millionen Beschäftigte.
Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen sinkt
Etwas weniger hingegen wird es für Besitzer von Solaranlagen: Die Vergütung für Solarstrom, der in das Stromnetz eingespeist wird, wird für neue Anlagen halbjährlich um jeweils 1 Prozent gesenkt. So sieht es das Erneuerbare-Energien-Gesetz vor. Die nächste Kürzung greift am 1. Februar 2025, und zwar um 1 Prozent gegenüber dem vorherigen Wert. Besitzer von Photovoltaikanlagen, die nach dem 1. Februar 2025 in Betrieb genommen werden, erhalten also weniger Geld, wenn sie Strom ins Netz einspeisen.
Entscheidend für den jeweils geltenden Vergütungssatz ist das Datum der Inbetriebnahme der Anlage, also der Tag, an dem die Anlage das erste Mal Strom erzeugt. Hintergrund ist, dass zum 1. Februar 2025 das sogenannte Osterpaket der Ampel in Kraft tritt.
Allerdings: Eigentümer eines selbst genutzten Einfamilienhauses müssen den Vergütungsbetrag nicht versteuern, wenn die Anlage eine maximale Leistung von 30 Kilowatt nicht übersteigt.
Eine weitere Änderung für Photovoltaikanlagen tritt zum 1. Februar in Kraft: Zertifikate von Stromerzeugungsanlagen müssen verpflichtend nachgewiesen werden. Solaranlagen dürfen nur noch ans Netz angeschlossen werden, wenn die Komponenten im Zentralen Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate (ZEREZ) registriert sind. Bislang war die Eintragung freiwillig.
AI Act der EU greift: Bestimme KI-Anwendungen verboten
Ab dem 2. Februar 2025 tritt der AI Act der Europäischen Union in Kraft, der die Regulierung von Künstlicher Intelligenz zum erklärten Ziel hat. Der AI Act gilt für alle KI-Systeme, die innerhalb der EU betrieben werden oder auf EU-Bürger abzielen, unabhängig davon, wo das Unternehmen ansässig ist. Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln oder einsetzen, müssen nun bestimmte Anforderungen erfüllen. Es geht um die Gewährleistung von Transparenz, Sicherheit und ethischen Standards.
Der AI Act klassifiziert KI-Anwendungen nach ihrem Risiko in verbotenes, hohes, begrenztes und minimales Risiko. Verstöße gegen den AI Act können erhebliche Bußgelder nach sich ziehen – bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Auch wenn für die 2024 verabschiedete Verordnung teilweise lange Übergangsfristen bis August 2026 gelten, sind bereits ab Februar 2025 bestimmte KI-Anwendungen in der EU nicht mehr erlaubt – das Verbot betrifft solche, die ein unannehmbares Risiko darstellen. Davon betroffen sind unter anderem Apps, die Menschen wegen bestimmter Merkmale, Verhaltensweisen und Eigenschaften bewerten, wie beim „Social Scoring“ in China.
Für Verbraucher: HD-Fernsehen wird teurer
Ab Februar müssen Zuschauer mit höheren Gebühren für den Empfang von Fernsehsendern in HD-Qualität rechnen, wenn sie ihre Programme über Satellit oder Kabel beziehen. Laut einer Berechnung der „Computerbild“ ist beim Satellitenempfang mit einer Preissteigerung von über 15 Prozent zu rechnen.
Auch Kabelanbieter können höhere Preise verlangen. Die gute Nachricht: Nach der Ankündigung der Preiserhöhung können Verbraucher vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Kurzer Februar – weniger Arbeitstage
Da 2025 kein Schaltjahr ist, gibt es keinen 29. Februar. Dem Statistischen Bundesamt zufolge ist das der Hauptgrund, warum 2025 etwas weniger Arbeitstage anfallen als im vergangenen Jahr. Genauer gesagt liegt die Zahl der Arbeitstage im bundesweiten Schnitt bei 248,1 – das sind 0,7 Tage weniger als 2024.
Was hat es noch einmal mit dem Schaltjahr auf sich? Die Erde benötigt für die Umrundung der Sonne genau 365 Tage, 5 Stunden, 48 Minuten und 46 Sekunden. Da der Kalender jedoch nur aus ganzen Tagen besteht, muss die überschüssige Zeit ausgeglichen werden – mit einem zusätzlichen Tag im Februar.
(Mit Material von dpa)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion