Neues Überwachungsgesetz gebilligt – Lücke in der Aufsicht über Datenbanken
Die Bundesregierung hat den Weg frei gemacht für die Neuregelung der BND-Befugnisse. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch einen Gesetzentwurf des Kanzleramts, mit dem die Vorgaben des Verfassungsgerichtsurteil vom Mai umgesetzt werden.
Die Karlsruher Richter hatten die bisherigen Regelungen zur Überwachung der Kommunikation von Ausländern im Ausland gekippt, weil sie gegen das Telekommunikationsgeheimnis und die Pressefreiheit verstießen.
Aus der Opposition kam Kritik an der vom Kabinett jetzt beschlossenen Neuregelung. „Mit dem neuen BND-Gesetz verpasst die Bundesregierung die Chance, die Kontrolle der Nachrichtendienste neu zu ordnen“, erklärte FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae.
Augenscheinlich wolle sie nur die Grenzen der Vorgaben aus Karlsruhe austesten. „Sogar das von der Bundeskanzlerin kritisierte ‚Abhören unter Freunden‘ soll möglich sein, obwohl es dem Geist der europäischen Zusammenarbeit widerspricht.
Thomae: Lücke besteht in der Aufsicht über Datenbanken
Eine echte Lücke bestehe in der Aufsicht über Datenbanken, die der BND mit anderen inländischen oder ausländischen Diensten betreibt. „Eine lückenlose und effektive parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste ist aber unerlässlich für die Legitimation der Nachrichtendienste.“ Zu Recht habe das Bundesverfassungsgericht genau das eingefordert.
„Wir brauchen daher endlich eine einheitliche Kontrollstruktur mit einem parlamentarisch gewählten Nachrichtendienstbeauftragten, einem Nachrichtendienstgericht und einem gestärkten Parlamentarischen Kontrollgremium.“ (afp)
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