Neuer Bußgeldkatalog wegen Formfehler nicht rechtskräftig – Scheuer rät: „Ab sofort“ zurück zu altem Katalog
Im Streit um die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) hat Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) die Länder aufgefordert, vorerst wieder den alten Bußgeldkatalog mit milderen Strafen für Raser in Kraft zu setzen.
Der Bund habe die Länder aufgerufen, „ab sofort“ wieder den bis zum 27. April geltenden Bußgeldkatalog anzuwenden, sagte eine Sprecherin des Verkehrsministeriums am Montag in Berlin.
Was dies für Autofahrer bedeutet, deren Fälle bereits entsprechend den Regeln des neuen Bußgeldkatalogs geahndet wurden, blieb zunächst offen.
Verkehrsministerium arbeitet an bundeseinheitlicher Lösung
Es werde an einer „bundeseinheitlichen Lösung“ in dieser Frage gearbeitet, sagte die Sprecherin. Die Bundesregierung werde „schnellstens einen neuen Vorschlag“ für die Neuregelung des Bußgeldkatalogs vorlegen.
Wegen eines Formfehlers in der Novelle der Straßenverkehrsordnung sind die umstrittene Neuregelung und der Bußgeld-Katalog nicht rechtskräftig. Die Länder fordern Scheuer auf, den Formfehler schnell zu korrigieren, damit die Verordnung in Kraft treten kann und Rechtssicherheit besteht.
Danach könne über Änderungen der Bußgeld-Regelungen beraten werden. Der Verkehrsminister will die Korrektur des Formfehlers seines Hauses jedoch mit einer Entschärfung der Strafen für Tempoverstöße verbinden.
Zu dem Formfehler kam es nach Angaben der Sprecherin Scheuers, indem in der Eingangsordnung der neuen Verordnung die Rechtsgrundlage nicht genannt wurde. „Das führt dazu, dass die Regelungen zu Fahrverboten in Artikel drei nichtig sind.“
Der neue Bußgeldkatalog sieht ein einmonatiges Fahrverbot ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts von 21 Stundenkilometern vor. Vor der Novellierung lag die Grenze für ein einmonatiges Fahrverbot bei 31 Stundenkilometern. (afp)
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