Neue Tierarztgebühren 2020: Das sollten Tierbesitzer wissen

Ab Januar 2020 müssen sich die Besitzer von Hund und Katz auf höhere Tierarztkosten einstellen. Bei einem Notfall nach Freitag 17 Uhr werden generell mindestens 50 Euro Grundgebühr fällig. Welche Mehrkosten kommen auf die Besitzer zu?
Epoch Times24. November 2019

50 Euro Grundgebühr, Abrechnungen bis zum 4-fachen Satz der GOT: Ab 2020 sollten sich Tierbesitzer auf höhere Tierarztkosten einstellen – zumindest wenn es um tierärztliche Notdienstleistungen geht. Das hat das Bundeskabinett in seiner Sitzung am 05.11.2019 beschlossen.

Tatsache ist, dass vor allem ländliche Tierarztpraxen finanziell kaum in der Lage sind, einen Notfalldienst in der Nacht oder am Wochenende anzubieten. Die von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner vorgelegte „Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung“ soll hier Abhilfe schaffen. Für viele Veterinäre ein Schritt in die richtige Richtung – für Verbraucher hingegen ein neuer Kostenfaktor.

Es kostet immer eine Grundgebühr von 50 Euro

Bereits jetzt liegen die Gebühren für eine Notfallbehandlung am Wochenende meist über den Kosten für dieselbe Behandlung zu den „normalen“ Sprechzeiten.

Doch was bedeutet die neue Gebührenordnung für Tierbesitzer ab 2020 konkret? Welche Mehrkosten kommen auf die Besitzer zu?

Hier die neuen Eckdaten:

  • Bei einem tierärztlichen Notfall wird immer eine Grundgebühr von 50 Euro erhoben.
  • Der Tierarzt darf nicht mehr zum 1-fachen GOT-Satz abrechnen. Er muss mindestens den 2-fachen Satz berechnen.
  • Bislang war die Berechnung der Kosten bis zum 3-fachen Satz möglich. Ab 2020 dürfen Tierärzte in besonderen Fällen auch den 4-fachen Satz berechnen.
  • Die Nachtzeit wird verlängert. Sie liegt nun zwischen 18 Uhr abends und 8 Uhr morgens (vorher: 19 Uhr und 7 Uhr).
  • Das Wochenende beginnt freitags um 18 Uhr (früher: samstags 13 Uhr). Problem: Tierärzte mit Samstags-Sprechstunde, müssen diese nun automatisch als Notdienstleistung abrechnen.
  • Das Wegegeld wurde erhöht auf einheitlich 3,50 Euro pro Doppelkilometer und mindestens 13 Euro (vorher: 3,40 Euro/11,40 Euro).

Die neuen Gebühren beziehen sich nur auf tierärztliche Notdienstleistungen. Ansonsten bleibt die Gebührenordnung für Tierärzte zunächst unberührt. Zuletzt wurden dort die Preise im Juli 2017 erhöht.

Wie können sich Tierbesitzer schützen?

Tritt die neue Verordnung 2020 in Kraft, kommen Tierbesitzer, deren Tier nachts oder am Wochenende einen Notfall erleidet, nicht um die neuen Gebühren herum. Schützen können sie sich jedoch mit einer entsprechenden Tierkrankenversicherung.

Tierkrankenversicherungen übernehmen in der Regel einen Großteil der Kosten. Eine volle Kostenabdeckung ist – Stand heute – noch nicht möglich, da die Versicherungsgesellschaften bislang nur Tierarztgebühren bis zum 3-fachen Satz erstatten. Wie die Versicherer mit der neuen Verordnung umgehen und ob Tarifoptimierungen durchgeführt werden, wird sich in den nächsten Wochen aufklären.

Fest steht: Je höher der versicherte GOT-Satz, desto besser ist der Verbraucher geschützt – auch in Notsituationen.

Bevor die Novelle endgültig in Kraft tritt, bedarf es noch der Zustimmung durch den Bundesrat (voraussichtlich am 20.12.2019). Experten gehen jedoch davon aus, dass der Novelle zugestimmt wird. (ks)



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