Neue Regelungen bei Pass und Personalausweis

Für den Erwerb von Reisepässen oder Personalausweisen gibt es künftig einige Änderungen. Damit soll das Risiko von Fälschungen minimiert werden.
Epoch Times3. Juni 2020

Fotos für Ausweisdokumente müssen künftig ausschließlich digital von privaten Dienstleistern oder direkt vor Ort in der Behörde erstellt werden. Das regelt das vom Bundeskabinett am Mittwoch gebilligte Gesetz für mehr Sicherheit im Passwesen. Dadurch soll Dokumentenfälschung unterbunden werden.

In Zukunft sind Fotostudios und Fotografen dazu verpflichtet, ein Passfoto ausschließlich digital zu erstellen und über eine sichere Übermittlung an die Passbehörde zu schicken. Alternativ kann das Lichtbild auch direkt vor Ort in der Behörde und unter Aufsicht eines Mitarbeiters gemacht werden. Mit der Neuregelung ist es künftig nicht mehr möglich, ein eigenes Foto mitzubringen, um es in den Ausweis aufnehmen zu lassen.

Morphing – Verschmelzung zweier Bilder – als Gefahr

Hintergrund der Regelung ist das sogenannte Morphing: Dabei werden die Fotos zweier Menschen zu einem Bild verschmolzen, was mithilfe von frei verfügbaren Computerprogrammen möglich ist. Dies kann unter Umständen auch einem Unbefugten, dessen Gesichtszüge im Foto enthalten sind, den Gebrauch des Passes ermöglichen.

Eine weitere Änderung betrifft die Ermittlungsbefugnisse der Polizei. Derzeit können die deutschen Behörden in Fällen, in denen von ausländischen Behörden nur die Seriennummer eines Ausweisdokumentes mitgeteilt wird, keine weiteren Ermittlungen anstellen. Mit der neuen Regelung ist es Polizisten im Fahndungsfall gestattet, die zu einer Seriennummer gespeicherten Daten direkt bei den ausstellenden Behörden zu erfragen und dort weiter zu ermitteln.

Änderung bei Kinderausweisen

Kinderausweise sollen nur noch ein Jahr gültig sein. Der Kinderausweis, der sofort ausgestellt wird soll im Grunde aber nicht abgeschafft werden. Da er anstelle von sechs Jahren künftig nur noch ein Jahr gültig ist, werden wohl viele Eltern den biometriefähigen Reisepass für ihre Kinder beantragen. Dieser hat eine Gültigkeit von sechs Jahren. (afp/rm)



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