Neue Maßnahmen im Überblick: Versammlungsverbot – Keine Lockerungen zu Weihnachten und Silvester
Vorerst sollen die Regelungen nach Angaben von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Länderregierungschefs bis zum 10. Januar gelten. Am 5. Januar will die Spitzenrunde von Bund und Ländern neu beraten. Anders als ursprünglich geplant gibt es für Silvester und Neujahr keine Lockerungen mehr. Stattdessen soll dann ein striktes Versammlungsverbot gelten. Ein Überblick.
Hier die originale Beschlussvorlage: Lockdown-1312201 – Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 13. Dezember 2020.
Kontaktbeschränkungen: Fünf Erwachsene aus zwei Haushalten
Grundsätzlich gilt für private Treffen weiter eine Obergrenze von fünf Menschen aus zwei Haushalten, wobei Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt werden. Für Weihnachten können die Länder Ausnahmen zulassen.
Es gilt ein Appell, bis zum 10. Januar auf alle nicht zwingend notwendigen Reisen zu verzichten, verboten werden diese jedoch nicht. Quarantänepflichten bei der Rückkehr aus ausländischen Risikogebieten werden bekräftigt.
Allerdings soll dies auf den engsten Familienkreis beschränkt sein: Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige. Zudem gilt der Appell, Kontakte in der Woche davor auf ein Minimum zu beschränken.
Generelles Verbot von Feuerwerksverkauf
An beiden Tagen gilt bundesweit ein An- und Versammlungsverbot. Die Kommunen sollen festlegen, wo das Zünden von Feuerwerk verboten ist. Zudem soll es in diesem Jahr kein Feuerwerk zu kaufen geben, der Verkauf wird generell verboten.
Darüber hinaus wird an die Bürger appelliert, auf das Zünden bereits vorhandener Pyrotechnik zu verzichten, um Verletzungen zu vermeiden und das Gesundheitssystem nicht weiter zu belasten. Für den gesamten Lockdown gilt ein striktes Alkoholverbot im öffentlichen Raum.
Einzelhandel ist geschlossen – einige Ausnahmen
Generell wird der Einzelhandel vom Mittwoch bis zum 10. Januar geschlossen. Der Verkauf von Produkten abseits von Lebensmitteln in Märkten kann eingeschränkt werden.
Ausnahmen gelten für den Einzelhandel sowie Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, den Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, den Weihnachtsbaumverkauf sowie den Großhandel.
Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden ebenfalls geschlossen.
Schule und Arbeit
Kinder sollen von Mittwoch bis zum 10. Januar „wann immer möglich zu Hause betreut werden“. Die Schulen werden geschlossen oder die Präsenzpflicht ausgesetzt, wobei es eine Notfallbetreuung, Distanzunterricht und Möglichkeiten für bezahlten Urlaub der Eltern geben soll. Die Regelungen sollen auch für Kindergärten gelten.
Arbeitgeber werden aufgerufen, Betriebsferien auszurufen oder Homeoffice zu ermöglichen, damit die Menschen bundesweit grundsätzlich zu Hause bleiben können.
Kirchen: Singen verboten
Zusammenkünfte in Gotteshäusern sollen nur bei Einhaltung des Mindestabstands von eineinhalb Metern erlaubt sein. Es gilt zudem eine Maskenpflicht auch am Platz, das Singen ist verboten. Wenn hohe Besucherzahlen zu erwarten sind, müssen die Gemeinden ein Anmeldesystem einführen.
Mit den Religionsgemeinschaften sollen zudem noch einmal Gespräche geführt werden, „um im Lichte des weiteren Infektionsgeschehens zu geeigneten Regelungen für religiöse Zusammenkünfte zu kommen“.
Altenheime: Mehrere Pflichttests pro Woche
Es sollen „besondere Schutzmaßnahmen“ getroffen werden. So soll der Bund medizinische Schutzmasken zur Verfügung stellen und die Kosten für Schnelltests übernehmen. Das Personal in Alten- und Pflegeeinrichtungen soll mehrmals pro Woche verpflichtend getestet werden.
Entsprechende Tests soll es möglichst auch bei mobilen Pflegediensten geben. In Regionen mit hohen Fallzahlen sollen Besucher im Heimen aktuelle negative Coronatests vorlegen müssen.
Zuschüsse für Unternehmen
Vom Lockdown betroffene Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler sollen vom Bund weiter finanziell unterstützt werden. Die sogenannte Überbrückungshilfe III, die Zuschüsse zu den Fixkosten vorsieht, soll verbessert werden.
Vorgesehen ist etwa ein höherer monatlicher Zuschuss von bis zu einer halben Million Euro. Wertverluste von Waren und anderen Wirtschaftsgütern sollen mit der Möglichkeit unbürokratischer und schneller Teilabschreibungen aufgefangen werden.
Hotspots
In allen Hotspots ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche, derzeit also im Großteil des Bundesgebiets, sollen zusätzliche Einschränkungen gelten, spätestens ab einem Inzidenzwert von 200 sollen zusätzliche Ausgangsbeschränkungen geprüft werden. (afp)
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