Neue Lockdown-Regeln: Friseure und Fußpfleger – Länder dürfen selbst über Schulen und Kitas entscheiden

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Ein Shuttlebus zum Impfzentrum im Flughafen Tegel in Berlin, 10. Februar 2021.Foto: KAY NIETFELD/POOL/AFP via Getty Images
Epoch Times10. Februar 2021

Der Lockdown mit den entsprechenden Maßnahmen wurde bis zum 7. März verlängert. Nur für Kitas, Schulen und Friseure sollen abweichende Regelungen gelten. Was wurde neu beschlossen?

Private Zusammenkünfte sind weiter nur mit einem Menschen aus einem anderen Haushalt erlaubt.

Im Nahverkehr und in Geschäften müssen medizinische Masken getragen werden, ebenso am Arbeitsplatz, wenn mehrere Menschen zusammenkommen. Grundsätzlich sollen aber alle Arbeitgeber möglichst Homeoffice anbieten.

Kitas und Schulen

Betreuungs- und Bildungseinrichtungen für Kinder sollen als erste wieder schrittweise geöffnet werden. Wie und wann genau – darüber sollen die Länder entscheiden. Die Länder sind sich einig, dass zunächst Grundschulen und Abschlussklassen in den Präsenzunterricht gehen dürfen.

Masken, regelmäßiges Lüften und Hygienemaßnahmen seien weiter notwendig, heißt es in der Vorlage. Vermehrt sollten auch Schnelltests einen sicheren Unterricht ermöglichen. Die Länder sollen ihre Anstrengungen vergrößern, „die Digitalisierung des Lernens zu befördern“.

Friseure und Fußpfleger können am 1. März öffnen

Nach Informationen von „Bild“ und der Nachrichtenagentur Reuters haben sich die Teilnehmer bisher darauf geeinigt, dass Friseure ab dem 1. März wieder öffnen dürfen. Damit hätte sich die Bundeskanzlerin durchgesetzt; die Länderchefs wollten am 22. Februar öffnen.

Das gleiche gelte für „Angebote hygienisch notwendiger körpernaher Dienstleistungen, wie Fußpflegestudios“, berichtet das Magazin „Business Insider“ unter Berufung auf Insiderinformationen. Tattoo-Studios gehören dazu aber nicht.

Der Zustrom von Kunden soll mit Reservierungen gesteuert werden. Zudem soll es eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken geben.

Impfungen

Bund und Länder zeigen sich in der Vorlage „weiter optimistisch“, dass allen Bürgern bis zum Ende des Sommers ein Impfangebot gemacht werden kann. Weiterhin soll der Bund die Beschaffung der Impfstoffe organisieren, die Länder sind verantwortlich für die Impfungen selbst.

Altenheime, Überbrückungshilfen und Kontaktnachverfolgung

Die Gesundheitsministerkonferenz wird gebeten, Empfehlungen für eine Erweiterung der Besuchsregeln zu erarbeiten. Es geht vor allem darum, in welchem zeitlichen Abstand zur Zweitimpfung die Regeln gelockert werden können.

Die Auszahlung der Überbrückungshilfe III an vom Lockdown betroffene Unternehmen soll noch in diesem Monat beginnen.

Die Länder sollen sicherstellen, dass künftig alle Gesundheitsämter Software nutzen, um Kontaktketten von Infizierten besser nachverfolgen zu können.

Die nächsten Schritte

Am 10. März wollen Bund und Länder erneut beraten. Für mögliche Lockerungen nennt die Vorlage zwei Optionen: Entweder wird darüber am 10. März entschieden, oder die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten einigen sich jetzt schon darauf, den nächsten Schritt zur Öffnung bei einer deutschlandweit stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner zu machen.

Dieser Schritt wäre dann die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung der Zahl der Kunden und die Öffnung von Museen und Galerien sowie körpernaher Dienstleistungsbetriebe.

Wo besonders viele Infektionen stattfinden und die Sieben-Tage-Inzidenz höher liegt als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, sollen die Länder und Landkreise weitere Maßnahmen beibehalten oder ausweiten.

(afp)



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