Corona-Regeln: Was ist ab Montag erlaubt, was verboten?

Das Alltagsleben geht weiter, doch ab Montag gelten neue Corona-Regeln. In zwei Wochen wollen Bund und Länder wieder beraten - und manche Politiker räumen ein, dass es natürlich keine Garantie gibt, dass die Einschränkungen wirklich auf November begrenzt bleiben. Eine Übersicht.
Epoch Times1. November 2020

Grundsätzlich dürfen Kinder und Jugendliche von Montag an weiter in Kitas und zur Schule gehen. Wer einkaufen will, dem stehen die Geschäfte offen. Ob Waschsalon, Änderungsschneiderei oder Steuerberater – das Alltagsleben geht weiter, wenn auch mit Abstand, Masken und Einschränkungen an Orten, wo es zu Corona-Ausbrüchen kommt.

Ab Montag schließen bundesweit Restaurants, Bars, Museen, Schwimmbäder, Fitnessstudios, Kletterhallen, Kinos, Theater, Opern, kurz: Orte, an denen Menschen gern ihre Freizeit verbringen, wenn sie mal rauswollen. Dazu kommen strenge Vorschriften, wie viele Menschen sich noch treffen dürfen – drinnen und draußen.

Nach Ablauf von zwei Wochen wollen Bund und Länder wieder beraten, um „notwendige Anpassungen“ vorzunehmen. Schon jetzt räumen manche Politiker ein, dass es natürlich keine Garantie gibt, dass die Einschränkungen wirklich auf November begrenzt bleiben.

Wie immer sind es die Bundesländer, die solche Regeln erlassen, deswegen gibt es Unterschiede. Aber anders als in den vergangenen Wochen soll es deutschlandweit diesmal halbwegs einheitlich zugehen. Ein Grund ist, dass viele Gesundheitsämter es trotz Bundeswehr-Unterstützung nicht schaffen, die Kontakte von Infizierten nachzuverfolgen.

Wer darf sich jetzt noch treffen?

Grundsätzlich haben Bund und Länder beschlossen, dass sich in der Öffentlichkeit nur Angehörige zweier „Hausstände“ treffen dürfen, also aus zwei Wohnungen, und insgesamt höchstens zehn Leute. Das lässt Spielraum. Fest steht: Die Regel gilt für einzelne Treffen – man muss sich keinen „Partner-Haushalt“ suchen, um dann vier Wochen lang nur diesen zu treffen.

In Wohnungen seien Gruppen feiernder Menschen „inakzeptabel“, doch die Regeln sind nicht komplett einheitlich.

Nur Baden-Württemberg und Bayern wollen die Regel zweier Haushalte auch für private Treffen, also Treffen in der Wohnung anwenden.

Hamburg und Berlin wollen Kinder unter 12 Jahren bei der Zwei-Haushalts-Regel in der Öffentlichkeit nicht mitzählen.

In Bremen sollen sich im Freien zwei Haushalte treffen dürfen, aber auch bis zu fünf Personen, die nicht zusammen wohnen.

In Sachsen dürfen sich Angehörige von zwei Haushalten treffen oder ein Hausstand und fünf weitere Personen – auch aus verschiedenen Hausständen.

In der NRW-Verordnung heißt es: „Öffentlicher Raum im Sinne dieser Verordnung sind alle Bereiche mit Ausnahme des nach
Art. 13 Absatz 1 des Grundgesetzes geschützten Bereichs“, sprich – der eigenen Wohnung.

„Wir gehen nicht in private Wohnungen“, so NRW-Innenminister Reul. Ausnahmen seien Ruhestörung oder häusliche Gewalt

Reisen

Grundsätzlich sollen die Bürger auf „nicht notwendige“ Reisen und Besuche möglichst verzichten – der Mutter oder dem Opa beizustehen, die von der Treppe gestürzt sind, kann ja notwendig sein. Das gilt auch für Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen. Hier gelten unterschiedliche Regelungen.

Bund und Länder haben betont, dass diese nicht zu einer „vollständigen sozialen Isolation“ der Betroffenen führen dürfen. Es soll möglichst bald Corona-Schnelltests für Patienten und Bewohner, Personal und Besucher geben. Offen bleiben auch Sozial- und Jugendhilfe und Beratungsstellen, um Notlagen möglichst abzufangen oder zu verhindern.

Man soll reisen möglichst sein lassen. Ab Montag dürfen Hotels und andere Unterkünfte keine Touristen mehr aufnehmen, in vielen Ländern müssen Touris, die schon da sind, am 2. November oder kurz darauf die Koffer packen und abreisen. Aber auch von Tagesausflügen rät die Politik dringend ab.

Kann man noch auswärts essen, trinken und feiern?

Nein – Restaurants, Bars und Kneipen dürfen keine Gäste mehr empfangen. Clubs und Diskotheken haben aber in der Regel ohnehin schon seit März zu und müssen auch dicht bleiben. Lieferdienste und der Verkauf zum Mitnehmen bleiben aber erlaubt, so war es auch im Frühjahr größtenteils.

Für die Gastro-Branche ist das aber allerhöchstens ein Trostpflaster – sie protestiert heftig gegen die Zwangspause. Schließlich haben viele in Hygienekonzepte investiert, um ihre Gäste sicher bewirten zu können. Kantinen bleiben offen.

Wie sieht es mit Sport aus?

Der Profisport – etwa die Bundesliga – muss wieder ganz auf Zuschauer verzichten. Viel mehr Leute dürften aber davon betroffen sein, dass Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder und andere Sport-Orte zumachen müssen. Auch der Amateursportbetrieb wird größtenteils eingestellt, Vereine dürfen also nicht mehr trainieren.

Erlaubt bleibt Individualsport, also etwa joggen, walken oder inlineskaten, alleine oder zu zweit oder mit dem eigenen Haushalt. Ausnahmen gibt es auch hier wieder, Berlin will Kindern bis zwölf Jahren das Training an der frischen Luft in festen Gruppen von bis zu zehn Personen ermöglichen.

Freitzeitaktivitäten untersagt

Fast alles, wo Menschen sich in der Freizeit unterhalten lassen oder entspannen: Theater, Opern, Konzerthäuser, Kinos, Freizeitparks, Saunen, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Tanzschulen, Bordelle. Es lohnt sich aber, auf die Details zu schauen.

Während zum Beispiel in Sachsen-Anhalt zumindest die Außenbereiche der Zoos offen bleiben, machen etwa die Zoos in Köln oder Stuttgart zu.

Gottesdienste und Demonstrationen sind im Bund-Länder-Beschluss nicht erwähnt, sie sollen in der Regel erlaubt bleiben – unter Auflagen. Manche Länder halten Bibliotheken, Volks- oder Musikschulen offen, Thüringen zumindest zum Teil auch Museen – hier lohnt ein Blick auf die Regelungen im Heimat-Bundesland.

Kann man noch zum Friseur gehen?

Ja, Friseursalons dürfen – unter Auflagen – offen bleiben, die „Corona-Matte“ bleibt ein Phänomen des Frühjahrs. Andere Dienstleistungen müssen aber mal ausfallen. Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und so weiter schließen. Möglich bleiben aber medizinisch notwendige Behandlungen etwa in der Physio-, Ergo- und Logotherapie sowie medizinische Fußpflege. Sachsen-Anhalt will auch Kosmetik- und Sonnenstudios offen halten, Thüringen Kosmetik- und Nagelstudios. (dpa/sk)



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