Lebensmittelrückrufe mit neuer App und Funktionen
Eine App, die einfach und schnell über Lebensmittelrückrufe informiert, hat am Dienstag das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) präsentiert.
Verbraucher könnten sich nun „jederzeit und überall automatisch per Push-Funktion über neue öffentliche Meldungen informieren lassen“, erklärte BVL-Präsident Friedel Cramer.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßte die neuen Funktionen – das BVL müsse das staatliche Portal lebensmittelwarnung.de aber bekannter machen.
Rückrufportal erhält Update
Auf dem Portal veröffentlichen die Bundesländer und das BVL schon seit 2011 Produktrückrufe von Unternehmen.
Nun wurden auch neue Such- und Filterfunktionen eingeführt, mit denen sich Meldungen schneller finden und sich nach Meldungsgrund, Bundesland, Zeitraum oder Produkttyp filtern lassen.
Zu den bestehenden Kategorien Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel sowie Mittel zum Tätowieren ist laut BVL die Kategorie Baby- und Kinderprodukte hinzugekommen.
Sabrina Göddertz vom vzbv kritisierte, viele Verbraucher würden das Portal nicht kennen. Das BVL müsse es „deutlich bekannter“ machen, damit die Warnungen sie auch erreichen.
Der vzbv kritisiere zudem seit langem, dass Warnmeldungen über das Portal „zu spät und lückenhaft erfolgen“.
Die Bundesländer müssten Warnungen „unverzüglich“ einstellen, forderte Göddertz.
Verbesserte Warnungen im Supermarkt gefordert
Verbraucher müssten wissen, was zu tun sei, wenn sie ein betroffenes Produkt gekauft oder bereits verzehrt haben – „ob sie nach Verzehr des Lebensmittels besser eine Arztpraxis aufsuchen sollten und wie sie ihr Geld zurückerhalten können“.
Das seien wichtige Informationen. „Nur dann hat das Warnportal einen echten Mehrwert.“
Die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch geht noch weiter: Die App sei zwar ein überfälliger und wichtiger Schritt für den Gesundheits- und Verbraucherschutz.
Damit Lebensmittelwarnungen jedoch so viele Menschen wie möglich erreichen, müssten sie dort gewarnt werden, wo sie Lebensmittel einkaufen: im Supermarkt, erklärte Geschäftsführer Chris Methmann.
„Rewe, Lidl & Co. müssen an den Regalen, vor den Kassen und am schwarzen Brett deutlich und gut sichtbar aktuelle Produktrückrufe aushängen – und zwar nicht nur dann, wenn ihre Eigenmarken betroffen sind.“
Alle Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen öffentlich
Methmann betonte zudem: „Auch die beste App löst die grundsätzlichen Probleme der Lebensmittelüberwachung nicht: Ob es zu Rückrufen kommt, ist in erster Linie die Entscheidung der Unternehmen selbst, die in manchen Fällen wegen eines drohenden Reputationsverlusts gar nicht erst an die Öffentlichkeit gehen.“
Deshalb müssten die Behörden verpflichtet werden, alle Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen konsequent zu veröffentlichen.
Dafür brauche es pro Bundesland eine für die Kontrollen zuständige „einzelne, unabhängige und gut ausgestattete Landesanstalt“. Derzeit sind die Landkreise zuständig. (afp/red)
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