Neue Auflagen und weniger Geld: Corona-Testcenter werden stärker kontrolliert

Ende Mai kam heraus, dass manche Schnellteststellen weit mehr Abstriche geltend machen, als sie tatsächlich durchführen. Nun müssen sich Testcenter auf mehr Kontrollen und weniger Geld einstellen.
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Werbung für ein Corona-Testcenter in Berlin.Foto: Epoch Times
Epoch Times6. Juni 2021

Nach Berichten über groß angelegten Abrechnungsbetrug in Corona-Testzentren hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) schärfere Kontrollen angekündigt.

Nun sollen die Betreiber von Corona-Schnellteststellen künftig weniger abrechnen können und strenger kontrolliert werden. Das sehen Eckpunkte des Bundesgesundheitsministeriums vor, die der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegen und über die die „Welt am Sonntag“ zuerst berichtete.

Die Konsequenzen: Gründlichere Überprüfungen

Nun sollen die Betreiber von Teststellen für die Entnahme des Abstrichs nur noch 8 Euro statt bisher 15 bei ärztlichen und 12 Euro bei anderen Anbietern abrechnen können. Weil die Tests günstiger geworden sind, sollen sie nur noch pauschal mit 3 statt mit bis zu 6 Euro abgerechnet werden können.

Die Behörden der Länder und Gemeinden sollen die Einhaltung der Qualitätsstandards und die Zuverlässigkeit bei den Leistungserbringern mittels stichprobenartigem Aufsuchen der Testzentren überprüfen. Behörden mit entsprechenden Einsatzkräften wie der Zoll sollen Amtshilfe leisten.

Die für die Abrechnung zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen sollen die Abrechnungen gründlicher als bisher auf ihre Rechtmäßigkeit und Plausibilität prüfen. Zusätzlich können auffällige Stichproben mit der Hilfe von Wirtschaftsprüfern begutachtet werden.

Regelverschärfungen für 15.000 Teststellen-Betreiber

Die neuen Regeln sehen vor, dass „eine Beauftragung als Teststelle durch den öffentlichen Gesundheitsdienst erfolgt nur noch durch Einzelbeauftragung und nur, wenn die ordnungsgemäße Durchführung der Testung nach Einschätzung der beauftragenden Behörde gewährleistet ist.“

Eine Beauftragung von Leistungserbringern mittels Allgemeinverfügung der Länder ist zukünftig nicht mehr möglich. „Alle bisher beauftragten Stellen sind innerhalb eines Übergangszeitraums ggf. nachzuprüfen“, heißt es im Entwurf.

Zudem ist auch eine neue technische Vorgabe vorgesehen: Die Betreiber der Testzentren müssen sich nach Verstreichen einer Übergangsfrist an die Corona-Warn-App anschließen. Die Daten der Testergebnisse wären dann in dieser ersichtlich.

Das Ministerium betont, dass ohne die rund 15.000 Teststellen für kostenlose Bürgertests aktuelle Lockerungen mit tagesaktuellen Tests so nicht umgesetzt werden könnten.

Auf die Regelverschärfungen hatten sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern nach Bekanntwerden der mutmaßlichen Betrügereien geeinigt.

Betrug im großen Stil

Der Verdacht auf Testbetrug in großem Stil war durch eine Veröffentlichung von WDR, NDR und „Süddeutscher Zeitung“ Ende Mai aufgekommen. Die abgerechneten Tests mehrerer von den Reportern beobachteter Stellen überstiegen demnach die Besucher an einzelnen Tagen deutlich.

Am vergangenen Freitag teilte die Staatsanwaltschaft Bochum mit, dass in dem Zusammenhang zwei Männer wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs festgenommen worden seien. (dpa)



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