Netzagentur hält beide Briefporto-Erhöhungen für rechtswidrig: „Klage dürfte für den Kläger Erfolg haben“
Die Bundesnetzagentur hält auch den aktuellen Briefpreis von 80 Cent für rechtswidrig, weil die Erhöhung nicht vom Postgesetz gedeckt sei. So steht es in einer Unterlage für den Politischen Beirat der Behörde, über welche die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Dienstagsausgabe) berichtet. Das aktuelle Porto gilt noch bis Ende 2021. Eigentlich sollte das nächste Portoverfahren erst im kommenden Frühjahr beginnen.
Auslöser ist eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von Ende Mai gegen die Portoerhöhung von 62 auf 70 Cent für den Zeitraum 2016 bis 2018. Nach Einschätzung der Netzagentur „gilt diese Feststellung dem Grunde nach für die erste wie auch die zweite Änderungsverordnung“, also auch jene, auf die sich das aktuelle Porto stützt.
Wie die Netzagentur schreibt, sprechen „nach erster kursorischer Betrachtung“ gute Gründe dafür, „dass auch die Klage gegen die derzeit geltenden Porti für den Kläger Erfolg haben dürfte“. Millionen Deutsche hätten überhöhte Entgelte bezahlt, sagte Marten Bosselmann, Vorsitzender des Bundesverbandes Paket- und Expresslogistik, der gegen beide Portoerhöhungen geklagt hatte. „Bei der nächsten Entscheidung muss die Bundesnetzagentur die zu viel bezahlten Porti in Abzug bringen und die laufenden Briefpreise so schnell wie möglich senken“, sagte er der FAZ.
Die Grünen forderten, rasch Klarheit zu schaffen. „Da sollte man nicht bis zum nächsten Urteil warten, sondern proaktiv Rechtssicherheit herstellen“, sagte Fraktionsvize Oliver Krischer. Er habe den Eindruck, dass Regierung und Netzagentur die Hände in den Schoß legten, „sodass die Post weiterhin ein erhöhtes Porto von den meisten ihrer Kunden nehmen kann“. (dts)
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