Nach verkürzter Corona-Isolation Test dringend empfohlen

Nach einer Infektion mit dem Coronavirus sind fünf Tage Isolation angeordnet. Neuen Leitlinien aus dem Gesundheitsministerium zufolge soll ein letzter Test vonnöten sein - für Personal im Gesundheitswesen sogar verpflichtend.
Titelbild
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach.Foto: Andreas Gora-Pool/Getty Images
Epoch Times2. Mai 2022

Bei der vorgeschriebenen Isolation für Corona-Infizierte von künftig fünf Tagen soll ein abschließender negativer Test dringend empfohlen werden.

Das sehen nach Angaben von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach neue Leitlinien vor, die das Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlichen sollte. Für infiziertes Personal im Gesundheitswesen soll ein solcher „Freitest“ demnach verpflichtend sein.

Lauterbach weiter für Isolationspflicht

Der SPD-Politiker bekräftigte, dass die Isolation für Infizierte weiter von den Gesundheitsämtern angeordnet werden solle. Das gebe das Signal, dass es sich bei Corona nicht um eine Grippe oder eine Erkältung handele. Wenn jemand infiziert auf Menschen zugehe, „dann gefährdet er de facto ihr Leben.“

Lauterbach sprach insgesamt von einer „Lösung mit Augenmaß“. Er erläuterte, dass auf Basis kürzerer Krankheitsverläufe der aktuellen Omikron-Variante BA.2 die Isolation auf fünf Tage verkürzt werden könne. Bisher dauern Absonderungen in der Regel zehn Tage und können mit einem negativen Test nach sieben Tagen vorzeitig enden.

Die konkrete Umsetzung der Regeln nach der Empfehlung des RKI und des Bundesgesundheitsministeriums liegt bei den Ländern. In mehreren Ländern gibt es bereits Neuregelungen.

Lauterbach: Impfpflicht für Personal in Kliniken und Pflege bleibt

Nach dem Scheitern einer allgemeinen Corona-Impfpflicht hält Lauterbach an der Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und Pflegeheimen fest. Sie sei kein Mittel gewesen, um die allgemeine Impfpflicht umzusetzen, sondern ein Instrument, um Menschen zu schützen, „die sich uns anvertraut haben“, sagte der SPD-Politiker. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht stehe nicht zur Disposition. Die Regelungen würden gut angenommen und geräuschloser umgesetzt als von manchen vermutet. Der Minister bedankte sich bei den Beschäftigten in Kliniken und Pflege.

Die Impfpflicht für Beschäftigte in Einrichtungen für besonders zu schützende Gruppen greift seit Mitte März. Aus den Ländern war Kritik an Unsicherheiten bei der Umsetzung laut geworden. Nach dem Scheitern einer allgemeinen Impfpflicht im Bundestag hat die Debatte erneut Fahrt aufgenommen. Unter anderem die Deutsche Krankenhausgesellschaft forderte eine sofortige Aussetzung der Teil-Impfpflicht. (dpa/mf)



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