Nach Skandal-Urteil Revision gefährdet: Behörden suchen Hamburger Gruppenvergewaltiger
Bei der Revision des Prozesses um die Hamburger Gruppenvergewaltiger einer 14-Jährigen zeichnet sich ein Problem ab: Die Behörden haben die jugendlichen Täter aus den Augen verloren.
„Da bei den jugendlichen Tätern das Gericht nicht zu der Auffassung kam, dass akute Fluchtgefahr besteht, wurde die Untersuchungshaft aufgehoben“, sagte Gerichtssprecher Dr. Kai Wantzen laut „BamS“. Nur einer der fünf Täter erhielt eine Haftstrafe. Die anderen vier sind nicht mehr greifbar.
Die „BamS“ fragte bei der Hausverwaltung der Tatort-Wohnung nach der Familie von Alexander K. (16). Dort hieß es: „Die Familie ist längst ausgezogen. Wir haben auch keine Nachsende-Adresse. Über drei Ecken haben wir gehört, dass die Familie in Serbien sein soll.“
Das mediale Entsetzen über das milde Urteil gegen die jugendlichen Gruppenvergewaltiger war groß, weshalb die Hamburger Staatsanwaltschaft nur einen Tag später ankündigte, das Urteil anzufechten. Vier junge Männer und eine 15-Jährige hatten eine stark alkoholisierte 14-Jährige im Februar schwer missbraucht und die Bewusstlose anschließend bei Minusgraden auf einem Hinterhof abgelegt und ihren Erfrierungstod riskiert.
Die 14, 16 und 17 Jahre alten Täter hatten wegen „schweren sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person“ und „gefährlicher Körperverletzung“ vom Hamburger Landgericht Jugendstrafen auf Bewährung bekommen. Eine 15-Jährige bekam ein Jahr auf Bewährung, weil sie das Verbrechen mit dem Handy gefilmt hatte. Ein 21-Jähriger wurde als Haupttäter eingestuft und erhielt nur vier Jahre Freiheitsstrafe, weil er zum Tatzeitpunkt unter Alkoholeinfluss stand. Laut Juristen bewegte sich das Urteil am unteren Rand des Rahmens. Begründet hatte der Richter dies mit der „guten Sozialprognose“ und damit, dass Jugendstrafrecht vor allem erziehen wolle.
Täter jubelten bei Urteilsverkündigung
Durch dreistes Auftreten waren die Täter schon bei Prozessauftakt aufgefallen. Im Gerichtssaal ließen sie sich wie Popstars von ihren Angehörigen feiern. Bei der Urteilsverkündigung ging es ähnlich zu. Die Verwandten jubelten und klatschten. „Bild“ schrieb, die geringen Strafen seien von den Angehörigen der Verurteilten „mit Siegerposen, Gegröle und abfälligen Gesten“ gefeiert worden. „Ist guter Urteil. Er kommt bald raus“, sagte ein Angehöriger in eine Kamera, und zeigte dabei beide Mittelfinger.
Leser hatten in Kommentarfunktionen entsetzt reagiert. Die „Bild“ titelte nachdem Urteil „Was muss passieren, damit man bei uns in Haft kommt?“
Siehe :
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion