Nach Schusswaffenandrohung: Corona-Spaziergänger demonstrieren vor Rathaus
Nach zahlreichen kritischen Reaktionen von Politikern der Opposition sowie aus dem Netz veröffentlichten die Stadtregierung und das Reutlinger Polizeipräsidium am 31. Januar eine gemeinsame Mitteilung und dementierten die Vorwürfe. Bohlay ist schon seit 2005 Bürgermeister der 40.000-Einwohner-Stadt und wurde 2021 für weitere acht Jahre zum Rathauschef gewählt.
Stadt dementiert Vorwürfe
In der Mitteilung heißt es: „Nach der Veröffentlichung einer Allgemeinverfügung der Stadt Ostfildern zum Verbot von nicht angemeldeten Versammlungen gegen die Regelungen der Corona-Verordnung wird in sozialen Netzwerken und Chatgruppen behauptet, es gebe eine Anordnung, zur Durchsetzung des Versammlungsverbots Schusswaffen einzusetzen.“ Wörtlich sei in den Chatgruppen sogar von einem bestehenden „Schießbefehl“ gesprochen worden.
Demgegenüber wollten die Stadt Ostfildern und das zuständige Polizeipräsidium Reutlingen klarstellen, dass in der Allgemeinverfügung „lediglich korrekterweise darauf hingewiesen“ worden sei, „dass ein Versammlungsverbot auch zwangsweise durchgesetzt werden kann und welche Bandbreite an Einsatzmitteln der Polizei allgemein – für verschiedenste Einsatzlagen – per Gesetz zur Verfügung stehen“.
In Kreisen der Gegner der Coronamaßnahmen sei dies aufgegriffen und so interpretiert worden, „als ob der Einsatz der Schusswaffe zu den Maßnahmen gehöre, die die Polizei zur Durchsetzung des Versammlungsverbots in Erwägung ziehe“. Doch dies entbehre jeder Grundlage, wird im Nachhinein angegeben. Und weiter: „Der Einsatz der Schusswaffe zur Durchsetzung eines Versammlungsverbots ist ausgeschlossen.“
Stadt ließ Montagsspaziergänge verbieten
In einer Allgemeinverfügung (26. Januar) hatte die Stadtregierung alle öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel verboten, die mit generellen Aufrufen zu „Abendspaziergängen“, „Montagsspaziergängen“ oder „Spaziergängen“ in Zusammenhang stehen. Bei Nichtbeachtung wurde körperliche Gewalt und sogar ein möglicher „Waffengebrauch“ angekündigt. Im Wortlaut heißt es:
Um sicherzustellen, dass das Versammlungsverbot eingehalten wird, wird die Anwendung unmittelbaren Zwangs, also die Einwirkung auf Personen durch einfache körperliche Gewalt, Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder Waffengebrauch angedroht. Dies ist nach Abwägung der gegenüberstehenden Interessen verhältnismäßig.“ (Stadt Ostfildern)
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