Nach OVG-Urteil: Buschmann dämpft Hoffnungen auf AfD-Verbotsverfahren

Nach dem AfD-Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vor falschen Hoffnungen auf ein AfD-Verbotsverfahren gewarnt.
Titelbild
Marco Buschmann (Archiv)Foto: via dts Nachrichtenagentur
Epoch Times13. Mai 2024

Die Entscheidung ebne „nicht automatisch den Weg zu einem Verbotsverfahren der AfD“, sagte der FDP-Politiker am Montag den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Ein solches sollte man nur anstrengen, wenn man sich sehr sicher sein kann, dass es auch erfolgreich wäre.“

Buschmann betonte, am wichtigsten und überzeugendsten bleibe es, rechtspopulistische Parteien politisch zu bekämpfen und mit Argumenten zu entlarven. „Das sollte der Anspruch der seriösen Demokraten bleiben“, so der Justizminister.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) im nordrhein-westfälischen Münster hatte am Montag die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall erlaubt, weshalb der Verfassungsschutz die Partei mit bestimmten geheimdienstlichen Mitteln wie etwa V-Leuten beobachten darf. (afp)



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