Nach Landtagswahl: AfD verliert Sperrminorität – Landeswahlleiter korrigiert Wahlergebnis
„Aufgrund eines Softwarefehlers wurde heute Nacht eine falsche Sitzzuteilung nach dem vorläufigen Ergebnis veröffentlicht“, heißt es in einer Stellungnahme des sächsischen Landeswahlleiters vom 2. September.
Daher hat die AfD in Sachsen nun die Sperrminorität verloren. Ursprünglich hatte die Landeswahlleitung mitgeteilt, dass die AfD 41 Sitze im Landesparlament erreicht habe.
Nach der Korrektur heißt es nun: „Nach den errungenen Stimmen haben danach die Grünen und die SPD je einen Sitz mehr und die CDU und die AfD einen Sitz weniger als angegeben.“
Die CDU kommt demnach jetzt auf 41 Sitze, die AfD auf 40 Sitze, die SPD auf zehn und die Grünen auf sieben.
Hintergrund: Nachdem der Landeswahlleiter in Sachsen das vorläufige Ergebnis der Landtagswahl 2024 und die dazugehörige Sitzverteilung bekannt gegeben hatte, meldeten sich verschiedene Stimmen zu Wort, die Zweifel an der Sitzverteilung in Sachsen bei mindestens drei Parteien sahen.
Es wurde die Vermutung geäußert, dass bei der Berechnung der Sitze durch den Landeswahlleiter ein veraltetes Verfahren angewendet worden sei, berichteten verschiedene Medien. Die angegebene Stimmenanzahl bei den Parteien, so erklärten unter anderem Mitarbeiter der Plattform „Wahlrecht.de“, müsste nach dem Sitzverteilungsverfahren Sainte-Laguë erfolgen.
Der Landeswahlleiter kündigte danach an, die Hinweise prüfen zu wollen.
Sperrminorität verleiht mehr Einfluss
Da die AfD mit 40 Sitzen von insgesamt 120 im Landtag nicht mehr über ein Drittel hinauskommt, hat sie jetzt die Sperrminorität verloren.
Sperrminorität bedeutet, dass eine Partei, die mehr als ein Drittel der Sitze in einem Parlament erreicht, Beschlüsse des Parlaments, für die eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist, blockieren kann.
Nach der alten Regelung, nach der die AfD 41 Sitze erhalten hätte, wäre eine Änderung der sächsischen Verfassung ohne Zustimmung der AfD nicht möglich gewesen. Auch die Wahl der sächsischen Verfassungsrichter, die Ernennung des Präsidenten des Landesrechnungshofes oder einige Landesgesetze bedürfen einer Zweidrittelmehrheit. Damit hätte die AfD beispielsweise die höchsten Gerichte des Landes unter Druck setzen können.
Auch die Neubesetzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums hätte die AfD mit ihrer Sperrminorität blockieren können. Dieses Gremium dient der parlamentarischen Kontrolle des Landesverfassungsschutzes, jener Sicherheitsbehörde, die die sächsische AfD als „sicher rechtsextrem“ eingestuft hat und beobachtet.
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