Nach „La Ola“ für Bauern: Feuerwehrmann lehnt Gespräch mit Berliner Innensenatorin ab
Die sogenannte La-Ola-Affäre in Berlin wird keine disziplinarischen oder gar strafrechtlichen Konsequenzen haben. Berlins Innensenatorin Iris Spranger hatte bereits Ende Januar verkündet, dass es keine Schritte gegen einen Feuerwehrmann geben wird, dessen Gruß an protestierende Bauern viral gegangen war. Allerdings verweigerte dieser dennoch ein Gespräch mit der Politikerin.
Spranger-Visite beim Feuerwehrmann: Niemand wusste den Tag – niemand wusste die Stunde
Wie der „Tagesspiegel“ berichtet, hatte Spranger ein Vorgehen gegen den Feuerwehrmann ausgeschlossen. Allerdings hatte sie ein persönliches Gespräch über „die Wirkung des Videos und die Auswirkung auf den Berufsstand“ für „als Konsequenz angemessen“ erachtet.
Dabei wollte sich die Senatorin mit den Beamten der Wache, insbesondere mit dem La-Ola-Grüßenden, austauschen. Es gehe ihr darum, „sich auf Augenhöhe zu begegnen und über die Werte, für die wir gemeinsam stehen und die Normen, die wir uns gegeben haben, auszutauschen“.
In diesem Kontext habe sie angekündigt, „spontan für ein Gespräch beim Kaffeetrinken“ vorbeikommen zu wollen. Am Freitag ist es Berichten zufolge so weit gewesen. Die Politikerin hatte sich am Freitagmorgen, 9. Februar, in der Feuerwache Wittenau eingefunden. Vor dieser war am 14. Januar das Video aufgezeichnet worden.
Eigenmächtiges Vorgehen in der Senatsverwaltung?
Auf der Wache angelangt, musste Spranger dennoch unverrichteter Dinge wieder abziehen. Der Feuerwehrmann, der im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit stand, war nicht bereit, mit der Politikerin zu sprechen. Er brachte Medienberichten zufolge zum Ausdruck, nach den Ereignissen der vergangenen Wochen dafür die Beiziehung eines Anwalts oder des Personalrats zur Voraussetzung zu machen. Spranger erklärte daraufhin, dies akzeptieren zu wollen.
Laut dem Bericht des „Tagesspiegels“ sollen Beamte des Innensenats ohne Rücksprache mit Spranger auf die Feuerwehrführung Druck ausgeübt haben, disziplinarische Schritte gegen den Beamten zu prüfen. Der Feuerwehrmann, der mit Traktoren in Richtung des Regierungsviertels fahrende Bauern begrüßte, soll das Neutralitätsgebot und das Mäßigungsgebot verletzt haben.
Sogar ein mögliches Strafverfahren gegen Mitglieder der Wache stand im Raum. Immerhin waren Blaulicht und Martinshorn bei den Fahrzeugen eingeschaltet, ohne dass diese im Einsatz waren. Dies hätte den Tatbestand „Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln“ erfüllen können.
Solidaritätsaktion mit dem Feuerwehrmann hat sich erübrigt
Ein Sprecher der Feuerwehr hatte damals angegeben, es habe „Beschwerden“ ob des viral gegangenen Videos von der Aktion gegeben. Deswegen sei man verpflichtet gewesen, dem Vorfall nachzugehen. Der Innensenat hat offenbar auch eine schriftliche Äußerung des Feuerwehrmanns angefordert.
Dieser hatte darob den Eindruck erlangt, dass es tatsächlich ein Disziplinarverfahren geben soll. Daraufhin haben sich nicht nur Kollegen von anderen Feuerwehren, sondern auch die Gewerkschaft und Bauernverbände mit dem Feuerwehrmann solidarisiert.
Ein schwäbischer Landwirt und ein Mitglied einer freiwilligen Feuerwehr hatten zu einer konkreten Protestaktion aufgerufen. So sollten Feuerwachen als Zeichen der Solidarität bundesweit am 11.2. um 11:02 Uhr für 1:12 Minuten Martinshörner und Blaulicht einschalten. Der Bezug zum Feuerwehr-Notruf 112 war offensichtlich. Die Nachricht, dass es kein Disziplinarverfahren geben werde, hatte diese Aktion jedoch überflüssig gemacht.
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