Bundesfinanzministerium sperrt Teile des Bundeshaushalts
Aus Kreisen des Bundesfinanzministeriums verlautete am Montagabend, es würden im laufenden Haushaltsjahr die sogenannten Verpflichtungsermächtigungen gestoppt, „um Vorbelastungen für kommende Jahre zu vermeiden“. Bei den Verpflichtungsermächtigungen handelt es sich um Festlegungen im laufenden Haushalt, die Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren zur Folge haben.
Aus dem Finanzministerium hieß es dazu: „Bestehende Verbindlichkeiten werden weiter eingehalten, es dürfen nur keine neuen eingegangen werden. In Ausnahmefällen können Verpflichtungsermächtigungen entsperrt werden.“
Zuvor hatte bereits der „Spiegel“ über die Ausgabensperre berichtet. Das Magazin zitierte aus einem Rundschreiben von Staatssekretär Werner Gatzer an alle Bundesministerien sowie das Kanzleramt. Demnach gelte die Sperre „mit sofortiger Wirkung“. Betroffen seien die Einzeletats aller Ministerien.
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte nach dem Verfassungsgerichtsurteil vom Mittwoch zunächst nur eine Ausgabensperre für den Klimafonds verhängt. Die Karlsruher Richter hatten entschieden, dass 60 Milliarden Euro an ungenutzten Kreditermächtigungen für den Kampf gegen die Corona-Pandemie nicht rückwirkend in den Klimafonds verschoben werden durften. Die Mittel waren zuvor für zahlreiche klimapolitische Projekte der Ampel-Koalition vorgesehen gewesen und fehlen jetzt.
Die Bundesregierung prüft derzeit noch die Folgen des Urteils, wie Regierungssprecher Steffen Hebestreit am Montag in Berlin sagte. Bevor über Alternativen der Finanzierung gesprochen werde, müsse erst klar sein, wie groß das Haushaltsloch sei. (afp)
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