Nach Identitätsklau durch Transfrau – Berliner Senat sieht keinen Handlungsbedarf

Die politisch forcierte Erleichterung zum Wechsel der Geschlechtsidentität birgt Risiken im Bereich Identitätsdiebstahl und Betrugsdelikten. Das zeigte kürzlich ein Fall in Berlin. Handlungsbedarf sieht die Berliner Regierung allerdings nicht.
Titelbild
Ein Mann in Handschellen nach seiner Festnahme.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Von 19. Juni 2023

Im Zuge der Lockerungen von Geschlechtsumwandlungen und Namensänderungen treten zunehmend in verschiedenen Bereichen der Gesellschaft Konflikte und Probleme auf. Im Frauensport sind es unter anderem unfaire Wettkampfbedingungen und problematische Begegnungen in den Umkleiden und Duschen. Diese „problematischen“ Begegnungen zwischen Männern mit teilweise männlichen Geschlechtsteilen, die sich als Frau fühlen und biologischen Frauen in Einrichtungen mit Umkleiden und Duschen führten bereits zu Sexualdelikten, zumindest zu schamvollen Momenten.

Ein Bereich, der weniger im Fokus steht, ist der Bereich Identitätsdiebstahl durch Transmenschen und damit verbundene Verbrechen. In Berlin erregte jüngst der Fall des 32-jährigen Sabri K. die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit.

Stark geschminkt und mit einer Perücke verkleidet soll er in verschiedenen Berliner Bezirksämtern aufgetreten sein und sich dort als Transfrau ausgegeben haben, die bereits Name und Geschlecht durch eine Personenstandsänderung gewechselt hat, berichtete Anfang Mai der „Pleiteticker“. Um diese angebliche Änderung in seinem Ausweis einzutragen, soll Sabri K. mit gestohlenen Personaldokumenten und Kontoauszügen einen vorläufigen Personalausweis beantragt haben.

Und tatsächlich wurde ihm dieser in mehreren Fällen ausgestellt, schreibt der „Pleiteticker“ Anfang Mai. Mithilfe der von den Bezirksämtern ausgestellten Dokumenten eröffnete Sabri mehrere Bankkonten, schloss Verträge bei Mobilfunkanbietern ab, tätigte Onlinekäufe und Bargeldabhebungen, heißt es im Bericht weiter. Schließlich fielen einem Bezirksamt Unregelmäßigkeit auf, wodurch der Betrüger aufflog.

Berliner Staatsanwaltschaft führt zwei Ermittlungsverfahren

Die AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus wollte nach der Berichterstattung wissen, ob der Berliner Senat Kenntnisse von diesem Fall hat und was man unternehme, um die betroffenen Frauen zu unterstützen und den Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Ihr scheint es, dass der Betrüger eine rechtliche Grauzone ausnutzte, um seine kriminellen Aktivitäten durchzuführen.

Laut Senat seien bei der Staatsanwaltschaft Berlin zwei Ermittlungsverfahren gegen eine Person bekannt, die sich nach eigenen Angaben derzeit einer Geschlechtsumwandlung zur Frau unterziehe. Diese Person nutzte wahlweise rechtswidrig erlangte Personaldokumente von Frauen und Männern zu betrügerischen Aktivitäten. In dem einen Ermittlungsverfahren sei im März 2023 Anklage wegen drei Fällen des begangenen Missbrauchs von Ausweispapieren gemäß § 281 Strafgesetzbuch (StGB) und des Betruges gemäß § 263 StGB erhoben worden. Außerdem sei eine Vermögensabschöpfung in Höhe des Wertes des Erlangten beantragt worden. „Eine gerichtliche Entscheidung steht noch aus“, heißt es schließlich.

In dem anderen – wegen diverser ähnlicher Tatvorwürfe – geführten Verfahren würden die Ermittlungen noch andauern.

Zur Frage der Unterstützung der betroffenen Frauen heißt es: Den Geschädigten der Betrugstaten stehe grundsätzlich das Adhäsionsverfahren offen, soweit sie in ihrem Vermögen geschädigt wurden.

Bei dem Adhäsionsverfahren geht es um vermögensrechtliche Ansprüche eines Verletzten gegen den Beschuldigten, die aus der Straftat erwachsen sind und der Verletzte eigentlich in einem separaten zivilrechtlichen Verfahren geltend machen müsste, die er nun aber im Strafverfahren geltend machen kann. So gesehen entscheidet das Strafgericht im Rahmen des Strafverfahrens gegen den Angeklagten über den zivilrechtlichen Anspruch des Verletzten.

Innensenat sieht keine rechtliche Grauzone

Eine rechtliche Grauzone in Bezug auf Identitätsdiebstahl und Betrug, insbesondere in Bezug auf Transgender-Personen sieht der Berliner Innensenat laut Regierungsantwort nicht, weshalb er auch keinen Verbesserungsbedarf für nötig erachtet, um den Schutz vor Identitätsdiebstahl und Betrug zu verbessern.

Auf die Frage, welche Rolle Polizei und andere Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung von Identitätsdiebstahl und Betrug in Berlin spielen, heißt es unter anderem, dass Kriminalprävention über die polizeiliche Arbeit hinaus als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu verstehen sei.

Ein Eingeständnis über Fehler bei der Bearbeitung im Fall von Sabri K. oder Lücken, die der Betrüger ausnutzen konnte, sucht man in der Regierungsantwort vergeblich. Dabei wirft der Fall mehrere Fragen auf: Offenbar musste Sabri K. für die Änderung seines Personenstandes keine amtlichen Dokumente vorlegen, denn dann wäre der Betrug sofort aufgefallen. Auch scheint es, dass die Bezirksamtsmitarbeiter die Identität nicht prüften. Warum geschah dies nicht?

„Das liegt vor allem an dem politischen Druck, dem die Behörden-Mitarbeiter ausgesetzt sind. Es gibt in den Behörden zum Beispiel verpflichtende Sprachleitfäden und Diversity-Schulungen bis hin zu entsprechenden Kriterien in dienstlichen Beurteilungen. Das führt dazu, dass die Aufgabenerfüllung nicht mehr richtig wahrgenommen werden kann“, erklärte Jörn Badendick, Sprecher vom Polizeiberufsverband „Unabhängige“ gegenüber dem „Pleiteticker“.

Das Landesantidiskriminierungsgesetz mit der Beweislastumkehr übe dazu noch einen gesetzlichen Druck auf die Mitarbeiter aus. Man müsse jetzt mit der permanenten Angst leben, wegen Diskriminierung verklagt zu werden, wenn sie es mit diskriminierten Randgruppen zu tun hätten. „Das ist eine juristische Konfrontation, die niemand haben will“, so Badendick weiter zu dem Medium.

Verschärftes Offenbarungsverbot könnte zu weiteren Problemen führen

Doch es bahnen sich möglicherweise weitere Probleme an. So sieht das von Justizminister Marco Buschmann (FDP) und Familienministerin Lisa Paus (Bü 90/Die Grünen) forcierte neue Selbstbestimmungsgesetz zum Schutz vor Diskriminierung ein verschärftes Offenbarungsverbot vor.

Dieses Verbot sieht vor, dass der vorherige Name einer Trans-Person nach einer Personenstandsänderung nur unter besonderen Bedingungen abgerufen werden kann. Auch für Behörden gilt dann eine Auskunftssperre, die sich auch auf das Vorstrafenregister einer Person erstrecken soll.

Das neue Selbstbestimmungsgesetz befindet sich aktuell im Einleitungsprozess und wird in den Ressorts, Ländern und unter den Verbänden abgestimmt.



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion