Nach Freistellung wegen Maskenbefreiung: Arbeitgeber zur Lohnzahlung verurteilt
Das Arbeitsgericht Hamburg hat einen Arbeitgeber zur Lohnzahlung an seinen Arbeitnehmer verurteilt. Der Arbeitgeber hatte seinen Bankangestellten ohne Vergütung von seiner Arbeitsverpflichtung freigestellt, nachdem er eine Maskenbefreiung durch ein ärztliches Attest nachgewiesen hatte. Dies schien seinem Arbeitgeber offenbar sauer aufgestoßen zu sein.
Dem Mann sei nun vom Arbeitsgericht Lohn für insgesamt fünf Monate zugesprochen worden, berichtete der Kölner Rechtsanwalt für Strafrecht, Dirk Sattelmaier, auf seinem Telegramkanal, der auch aktiv bei Anwälte für Aufklärung mitarbeitet.
Das Verfahren wurde von Sattelmaiers Anwaltskollegen Elmar Becker geführt. Beckers Anmerkungen sind auch in der Nachricht auf Telegram zu lesen:
„Arbeitgeber stellen Arbeitnehmer, die eine Maskenbefreiung durch Attest nachgewiesen haben, immer häufiger von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung ohne Vergütung frei. Eine solche Freistellung nimmt dem Arbeitnehmer nicht nur die Existenzgrundlage für die laufenden monatlichen Verbindlichkeiten, sondern münden in einem weiteren Fiasko. Denn nach einem Monat ohne Vergütung geht der Krankenversicherungsschutz verloren. Dieses Szenario macht Arbeitnehmer erpressbar – und das wird weidlich ausgenutzt.“
Fälle wie diese seien keine Ausnahme, sondern die Regel geworden. Es treffe dabei immer wieder gezielt kritische Personen. Diesem Gebaren habe das ArbG Hamburg nun einen Riegel vorgeschoben, wird Becker weiter zitiert.
Besonders pikant an dem Fall sei die Tatsache, dass der Mandant mehrfach von seinem Arbeitgeber im Prozess als Betrüger und Coronaleugner bezeichnet und der Szene der Querdenker zugeordnet wurde.
Das habe dem Arbeitgeber aber nichts genutzt, schreibt Becker in seiner Ausführung weiter. Es wird daher erwogen, eine Verleumdungsklage gegen den Arbeitgeber zu erheben, da die Vorwürfe unhaltbar seien.
Ebenfalls pikant: Das Attest wurde von einem bestens bekannten Arzt ausgestellt. Dies stelle, so Becker, „vermeintliches Wasser auf die Mühlen des Arbeitgebers dar – dieser ist aber letztlich in seinen eigenen Wassern ertrunken.“
Das Urteil werde nachgereicht, ergänzt Sattelmaier auf Telegram.
Unsere Buchempfehlung
Alle Völker der Welt kennen den Teufel aus ihren Geschichten und Legenden, Traditionen und Religionen. Auch in der modernen Zeit führt er – verborgen oder offen – auf jedem erdenklichen Gebiet seinen Kampf gegen die Menschheit: Religion, Familie, Politik, Wirtschaft, Finanzen, Militär, Bildung, Kunst, Kultur, Medien, Unterhaltung, soziale Angelegenheiten und internationale Beziehungen.
Er verdirbt die Jugend und formt sich eine neue, noch leichter beeinflussbare Generation. Er fördert Massenbewegungen, Aufstände und Revolutionen, destabilisiert Länder und führt sie in Krisen. Er heftet sich - einer zehrenden Krankheit gleich - an die staatlichen Organe und die Gesellschaft und verschwendet ihre Ressourcen für seine Zwecke.
In ihrer Verzweiflung greifen die Menschen dann zum erstbesten „Retter“, der im Mantel bestimmter Ideologien erscheint, wie Kommunismus und Sozialismus, Liberalismus und Feminismus, bis hin zur Globalisierungsbewegung. Grenzenloses Glück und Freiheit für alle werden versprochen. Der Köder ist allzu verlockend. Doch der Weg führt in die Dunkelheit und die Falle ist bereits aufgestellt. Hier mehr zum Buch.
Jetzt bestellen - Das dreibändige Buch ist sofort erhältlich zum Sonderpreis von 50,50 Euro im Epoch Times Online Shop
Das dreibändige Buch „Wie der Teufel die Welt beherrscht“ untersucht auf insgesamt 1008 Seiten historische Trends und die Entwicklung von Jahrhunderten aus einer neuen Perspektive. Es analysiert, wie der Teufel unsere Welt in verschiedenen Masken und mit raffinierten Mitteln besetzt und manipuliert hat.
Gebundenes Buch: Alle 3 Bände für 50,50 Euro (kostenloser Versand innerhalb Deutschlands); Hörbuch und E-Book: 43,- Euro.
Weitere Bestellmöglichkeiten: Bei Amazon oder direkt beim Verlag der Epoch Times – Tel.: +49 (0)30 26395312, E-Mail: [email protected]
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion