Nach Eröffnung des Flughafens Berlin Brandenburg: Flughafen Tegel muss nicht zwingend schließen

Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes im Berliner Abgeordnetenhaus kam heute zu dem Ergebnis, dass der Berliner Flughafen Tegel auch nach der Eröffnung des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) weiter betrieben werden kann.
Epoch Times31. März 2017

Der Berliner Flughafen Tegel kann bei einer Zustimmung durch den Bund und das Land Brandenburg auch nach der Eröffnung des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) weiter betrieben werden.

Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes im Berliner Abgeordnetenhaus, aus dem der „Spiegel“ am Freitag zitierte. Demnach kann „von der bisher vorgesehenen Schließung des Flughafens Tegel abgesehen werden“.

Der Planfeststellungsbeschluss von 2004 stehe „einem Weiterbetrieb nicht entgegen“. Auch der sogenannte Konsensbeschluss von 1996 sei kein Hindernis. Damals hatten Berlin, Brandenburg und der Bund den Bau des BER zum „Singleairport“ beschlossen und die Schließung der innerstädtischen Flughäfen Tempelhof und Tegel vereinbart.

Laut Gutachten war dieser Konsensbeschluss jedoch lediglich „eine politische Absichtserklärung oder Willensbekundung“. Eine „rechtliche Bindungswirkung“ gebe es nicht. Der Berliner Senat dagegen will am Konsensbeschluss festhalten. Tegel soll deshalb sechs Monate nach Eröffnung des BER stillgelegt werden.

Das bislang unbeachtete Gutachten des Parlamentsdiensts stammt laut „Spiegel“ aus dem Jahr 2013. Es stützt die Argumentation eines Berliner Volksbegehrens, das die Offenhaltung Tegels fordert. Die rund 247.000 Unterstützerunterschriften für das Referendum werden derzeit geprüft, bis zum 4. April soll ein Ergebnis feststehen. (afp)

 



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