Nach Eklat um Kemmerich-Wahl: Bundesverfassungsgericht prüft Merkel-Äußerung
Für viele in der Politik war es ein Schock, als sich der FDP-Politiker Thomas Kemmerich im Februar 2020 mit Stimmen der AfD und der CDU zum Ministerpräsidenten von Thüringen wählen ließ. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) meldete sich sogar vom Staatsbesuch in Südafrika: Sie sprach von einem „unverzeihlichen“ Vorgang. Doch durfte sie das? Darüber verhandelt am Mittwoch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. (Az. 2 BvE 4/20 und 2 BvE 5/20)
Die AfD zog wegen der Äußerungen Merkels vor das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe. Die Partei sieht die Pflicht zur Neutralität von Regierungsmitgliedern im politischen Meinungskampf – und damit ihr eigenes Recht auf Chancengleichheit – verletzt. Einerseits weil Merkel sich überhaupt so geäußert hat, andererseits weil ihre Ansprache auf den Websites der Kanzlerin und der Bundesregierung veröffentlicht wurde.
Damit seien Amtsautorität und staatliche Ressourcen für eine „negative Qualifizierung“ der AfD in Anspruch genommen worden, argumentiert die Partei. Bei Einreichung der Klage im Sommer 2020 sagte Parteichef Jörg Meuthen, Merkel habe „die internationale Bühne benutzt, um das Ergebnis demokratischer Wahlen in Deutschland zu delegitimieren und ein Koalitionsverbot auszusprechen.“
Merkel hatte in Südafrika konkret gesagt, dass die Wahl Kemmerichs mit einer „Grundüberzeugung für die CDU und auch für mich“ gebrochen habe, nämlich keine Mehrheit mithilfe der AfD zu gewinnen. Sie forderte, das Ergebnis rückgängig zu machen. Die CDU zumindest dürfe sich nicht an einer Regierung Kemmerich beteiligen. „Es war ein schlechter Tag für die Demokratie.“
Die Bundesregierung entgegnet laut Bundesverfassungsgericht auf die Vorwürfe, dass Merkel sich nicht in ihrer Funktion als Kanzlerin geäußert habe, sondern als Parteipolitikerin. Sie habe sich zudem ausschließlich an die CDU gerichtet. Die Veröffentlichung sei zur Gesamtdokumentation des Staatsempfangs gerechtfertigt gewesen.
Kemmerich, der Chef einer nur fünfköpfigen Fraktion im Erfurter Landtag, trat nach dem Sturm an Kritik gegen sein Vorgehen schon nach drei Tagen als Ministerpräsident zurück. Schon Anfang März 2020 wurde Bodo Ramelow (Linke) als Ministerpräsident von Thüringen wiedergewählt. (afp)
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