Nach der Wahl wieder illegal? Cannabisgesetz auf dem Prüfstand
Die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg, ist mit der Cannabis-Legalisierung unzufrieden. Schon im Juni, drei Monate nach der auf Ampelinitiative hin beschlossene Teillegalisierung von Cannabis, hatte sie eine kritische Zwischenbilanz gezogen und verheerende Auswirkungen durch noch mehr Belastungen für eine „ohnehin strapazierte Justiz“ bemängelt. Epoch Times berichtete.
Auch jetzt, knapp acht Monate nach der weitgehenden Legalisierung von Cannabis per Gesetz, sieht die CDU-Politikerin deutliche Rückschritte bei der Bekämpfung des Schwarzmarkts und der organisierten Kriminalität.
Das von der Bundesregierung als Meilenstein der Drogenpolitik angepriesene Gesetz habe sich in der Praxis als schwerwiegender Fehler erwiesen, der „unserem Land langfristig Schaden zufüge“, so die Berliner Justizsenatorin Badenberg. Das Gesetz sei ein Irrweg, es müsse aufgehoben werden.
Rot-Grüne Wolke: Cannabis seit 1. April legalisiert
Seit der Neuregelung des Cannabisgesetzes, gültig seit 1. April 2024, ist es möglich, Cannabis in begrenztem Umfang – maximal 25 Gramm pro Tag – über nicht kommerzielle Vereine zu beziehen. Bis zu drei Pflanzen sind zudem im Eigenanbau erlaubt. Die Durchsetzung des neuen Cannabisgesetzes galt als eines der wichtigsten Vorhaben der Ampelregierung.
Befürworter einer Legalisierung hatten argumentiert, dass diese zu einer Entkriminalisierung von Konsumenten führe und dazu, dem Schwarzmarkt beizukommen. Außerdem wurde auf ein erhebliches wirtschaftliches Potenzial einer legalen Cannabis-Industrie spekuliert: durch das Schaffen von Arbeitsplätzen und indem sie Steuereinnahmen für die Regierung generiert.
Ein weiteres, oft angebrachtes Argument war, dass die Legalisierung von Cannabis dazu beitragen könnte, Konsumenten nicht mehr als Kriminelle zu betrachten, inklusive einer Entlastung der Strafjustiz. Anstatt Ressourcen für die Verfolgung von Cannabis-Delikten zu verwenden, könnten diese Mittel für Wichtigeres eingesetzt werden.
Mehraufwand für Justiz statt Entlastung
Bereits kurz vor der Abstimmung für das Gesetz im Bundestag hatte unter anderem der Deutsche Richterbund entgegen dieser Argumentation vor einer „massiven Überlastung der Justiz“ durch die vorgesehene Amnestieregelung gewarnt.
Die Justiz müsse bundesweit mit mehr als 100.000 Akten rechnen, welche im Falle des geplanten rückwirkenden Straferlasses bei Cannabis-Delikten nochmals zu überprüfen seien, so rechnete der Bundesgeschäftsführer des Richterbunds, Sven Rebehn vor.
Allein in Köln, wo im Amtsgericht mehr als 10.000 Fälle liegen, bräuchte die Bearbeitungszeit für eine Nachprüfung derselben rechnerisch 50 Wochen, also ein ganzes Jahr. Epoch Times berichtete.
„Regelungsmonster, das Ziele nicht erreicht“
Auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hatte bereits vor der Einführung des Gesetzes einen Stopp der Ampelpläne zur Legalisierung von Cannabis gefordert. Laut dem BDK-Vorsitzenden Dirk Peglow handele es sich bei dem Gesetz um „ein Regelungsmonster, das kaum in der Praxis umzusetzen sein und auch die Ziele nicht erreichen wird, die es erreichen soll“.
Kleinhandel werde im Prinzip legalisiert und eine erhoffte Entlastung der Strafverfolgungsbehörden sei nicht erkennbar: „Die Staatsanwaltschaften werden sich mit Aktenbergen beschäftigen müssen, um zu prüfen, ob zurückliegende Verurteilungen in Straftaten, die nun nicht mehr strafbar sind, erlassen werden müssen“, so Peglow.
Rückschritt in Bekämpfung des Schwarzmarkts
All die Auswirkungen, vor denen Experten gewarnt haben, scheinen zur realen Erfahrung mit dem seit fast einem drei Viertel Jahr geltenden Gesetz geworden zu sein und sollen am kommenden Donnerstag bei der Justizministerkonferenz der Länder thematisiert werden. Berlin hat gemeinsam mit Baden-Württemberg zu diesem Anlass einen Beschlussvorschlag vorbereitet.
Darin heißt es, so berichtet „Welt“, dass das Gesetz vor allem „bei Verfahren des gewerbsmäßigen Handels mit Cannabisprodukten oder des Handels mit Cannabisprodukten in nicht geringer Menge zu einem Rückschritt in der Bekämpfung des Schwarzmarkts und der Organisierten Kriminalität geführt hat“. Kurz, es hat das Gegenteil vom Intendierten bewirkt.
Nach der Gesetzesänderung sind Telefonüberwachungen, Onlinedurchsuchungen oder akustische Wohnraumüberwachungen nicht mehr im gewohnten Umfang einsetzbar. Mehr noch, in bereits laufenden Strafverfahren könnten aufgrund der Neuregelung nicht mehr alle Beweismittel genutzt werden.
Justizsenatorin Badenberg gibt als eine der Auswirkungen des neuen Gesetzes an, dass mafiöse Strukturen auch davon profitieren, dass der Markt nicht durch legale Produktion gedeckt werden kann.
Freispruch! Cannabis kein Betäubungsmittel mehr
Baden-Württemberg will zusammen mit Berlin den Antrag am Donnerstag einbringen. Dort hat das neue Cannabisgesetz dazu geführt, dass ein Angeklagter in einem Prozess wegen Marihuana-Schmuggels im großen Stil Anfang April freigesprochen wurde.
Nach Auffassung des Landgerichts Mannheim konnten für diesen Fall die Erkenntnisse aus einem Chat nicht genutzt werden – weil Cannabis aufgrund des neuen Gesetzes nicht mehr als Betäubungsmittel gilt.
Der Mann hatte insgesamt 450 Kilogramm Marihuana nach Deutschland eingeführt, ihm wurde zu Last gelegt, mehrmals größere Mengen der Droge mit einem Gesamtwert von rund 1,9 Millionen Euro von Spanien über Frankreich in den Raum Mannheim geschmuggelt zu haben. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass die Hauptbeweismittel, Chatnachrichten des Anbieters EncroChat, nach neuer Gesetzeslage nicht mehr verwertbar seien.
Obwohl das Urteil aus Mannheim noch nicht rechtskräftig ist, sorgt es jetzt schon für Diskussionsstoff. Bei der Entscheidung handele es sich keinesfalls um einen Einzelfall, heißt es in der Beschlussvorlage, so „Welt“.
Allein in Berlin fast 6.000 Verfahren aufgerollt
Auch Gerichte in Berlin, Freiburg oder Stuttgart seien zu ähnlichen Urteilen gekommen. Die Berliner Staatsanwaltschaft befürchtet daraus resultierend zukünftig Probleme, wie beispielsweise Entschädigungsforderungen für erlittene Untersuchungshaft. Die Behörde hat nach eigenen Angaben aufgrund der Amnestieregelung für Altfälle in dem Cannabisgesetz rund 5.730 Verfahren bis Ende Oktober überprüft. In knapp 160 Fällen wurde die bisherige Strafe aufgehoben, es gab bereits eine Haftentlassung.
Bislang wurden in fast 60 Verfahren die Strafen neu bestimmt. Weitere entsprechende Anträge müssten von den Gerichten noch entschieden werden.
Fördert das Gesetz schwere Drogenkriminalität?
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich, Koordinator des von CDU und CSU geführten Justizressorts, sagte: „Aus meiner Sicht geht die Teillegalisierung von Cannabis grundsätzlich in die falsche Richtung. Dazu kommt, dass der Zusatzaufwand durch das Cannabisgesetz für die Justiz enorm ist.“ Die Bundesregierung belaste die Justiz unnötig, statt sie zu entlasten. Den Strafverfolgungsbehörden würden wichtige Ermittlungsinstrumente bei der Bekämpfung schwerer Kriminalität aus der Hand genommen.
„Das Cannabisgesetz der Ampelregierung fördere schwere Drogenkriminalität, so Eisenreich: „Es schadet damit der inneren Sicherheit und macht Deutschland auch für organisierte Kriminalität attraktiver.“
CDU und CSU hatten bereits vor der Verabschiedung des Cannabisgesetzes der Ampelkoalition angekündigt, dieses nach einem möglichen Wahlsieg wieder zurücknehmen zu wollen. Sobald die Union wieder Regierungsverantwortung trage, hieß es, werde man alles daransetzen, „dieses verantwortungslose Gesetz […] mit seinen schädlichen Auswirkungen“ zurückzunehmen.
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