Nach Corona-Fällen – Regierung berät über Arbeitsbedingungen der Scheinselbständigen in der Fleischindustrie

Nachdem unter osteuropäischen Leiharbeitern die als Scheinselbständige in der Fleischindustrie beschäftigt werden vermehrt Corona-Infektionen festgestellt wurden, beschäftigt sich das sogenannte Corona-Kabinett in der kommenden Woche mit der Situation. Viele der Arbeiter sind in billigsten Sammelunterkünften untergebracht, die eine Ausbreitung von Krankheiten aller Art begünstigen.
Titelbild
Billigfleisch und Wurst im SupermarktFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times17. Mai 2020

 

Vor den Beratungen des sogenannten Corona-Kabinetts zur Situation in der Fleischindustrie sind Rufe nach grundlegenden Änderungen laut geworden. „Die Zustände sind weder mit einem christlichen Menschenbild noch mit einer sozialen Marktwirtschaft vereinbar“, schrieb Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) einem Bericht zufolge an die Bundesregierung. Nötig seien höhere Bußgelder bei Arbeitszeitverstößen und mehr Kontrollen.

Laumann forderte nach einem Bericht der „Neuen Osnabrücker Zeitung“, das mögliche Bußgeld bei Arbeitszeitverstößen von bislang maximal 15.000 Euro auf künftig 30.000 Euro zu erhöhen. Zudem sollten die behördlichen Kontrollbefugnisse bezüglich der Unterbringung ausgeweitet werden, so dass künftig auch privat vermietete Wohnungen überprüft werden können.

Grüne wollen Verbot der „Werksverträge“ und mehr Kontrollen

Die Grünen fordern neben Mindestpreisen ein Verbot von Werkverträgen und eine Ausweitung der staatlichen Kontrollen. „Der Ausbruch von Corona in mehreren Schlachthöfen in Deutschland wirft ein Schlaglicht auf die dramatischen Probleme der Agrarindustrie“, schreibt Grünen-Chef Robert Habeck. „Sie funktioniert nach dem Prinzip: Massenproduktion von Fleisch zu Dumpingpreisen dank Dumpingbedingungen.“

Die Grünen fordern ein Verbot des Dumpingwettbewerbs. Im Lebensmitteleinzelhandel dürfe ein Mindestpreis für tierische Produkte, der auch die Produktionskosten berücksichtige, nicht mehr unterschritten werden. Beim Arbeitsschutz in der Fleischindustrie müsse eine Generalunternehmerhaftung eingeführt werden. Zudem  müssten die Haltungsbedingungen der Tiere verbessert werden.

Heil will Ende der Scheinselbständigkeit per Werksvertrag

In mehreren Schlachtbetrieben Deutschlands hat es in den vergangenen Wochen Corona-Ausbrüche gegeben. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will deshalb am Montag Vorschläge in das sogenannte Corona-Kabinett einbringen, um das Arbeitsschutzgesetz zu ändern. Berichten zufolge sieht ein Beschlussvorschlag des Arbeitsministeriums ein weitgehendes Verbot von Werkverträgen in Schlachthöfen vor.

Die Fleischindustrie wehrte sich derweil gegen den Vorwurf, flächendeckend Hygienestandards und Arbeitsschutzbestimmungen zu unterlaufen. In drei Schlachthöfen hatten sich in großer Zahl vornehmlich osteuropäische Leiharbeiter mit dem Coronavirus angesteckt, die in beengten Sammelunterkünften untergebracht waren. In der Fleischproduktion sind bis zu 50 Prozent der Beschäftigten Leiharbeiter oder Saisonkräfte aus dem Ausland.

Nahrungsmittelindustrie will Billigarbeitskräfte behalten

Inzwischen seien die Belegschaften von 22 Betrieben in mehreren Bundesländern auf das Virus getestet worden, sagte die Hauptgeschäftsführerin des Verbands der Deutschen Fleischwirtschaft, Heike Harstick, der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. Von den 9710 bis zum Samstagnachmittag vorliegenden Testergebnissen seien nur 48 positiv. Dem Verband gehören auch die Unternehmen Westfleisch, Vion und Müller an, in deren Betrieben die Corona-Ausbrüche festgestellt wurden.

Der Deutsche Bauernverband wandte sich gegen das von Heil geplante Verbot von Werkverträgen in Schlachthöfen. „Es ist zu befürchten, dass ein pauschales Verbot von Werksvertragskonstruktionen die Corona-Situation in den Betrieben und Unterkünften nicht verbessert“, sagte der Generalsekretär Bernhard Krüsken dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Samstagsausgaben). (afp/al)



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