Nach Ausschluss vom Straßenfest: AfD verklagt die Stadt München
Dass es im Wahlkampf auch mal rauer zugehen kann, ist bekannt. Doch dass Gerichte grundlegende Rechte verteidigen müssen, die öffentliche Verwaltungen demokratisch gewählten Parteien verwehren, darf nachdenklich stimmen.
So blieb der Münchner AfD für Wahlkampfveranstaltungen zunächst der Zugang zu den städtischen Kultur- und Bürgerhäusern durch die Münchner Stadtverwaltung verwehrt. Zwei Münchner AfD-Kreisverbände wehrten sich juristisch dagegen und konnten sich erfolgreich gerichtlich durchsetzen. Damals bestätigte das Verwaltungsgericht München in seinem Urteil, die Sichtweise der Münchner AfD-Kreisverbände und wies die Argumentation der Stadtverwaltung unter Hinweis auf das Diskriminierungsverbot nach Artikel 3 des Grundgesetzes zurück.
Damit hat die Münchner AfD im Rahmen der Gleichbehandlung zukünftig flächendeckend Zugang zu den städtischen Veranstaltungsräumen.
Unser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung war ein voller Erfolg und bekräftigt den Verfassungsgrundsatz der Chancengleichheit von Parteien.“ (AfD-Landtagskandidat Wilfried Biedermann)
Schon damals fiel dem AfD-Kreisverbandsvorsitzenden Michael Groß auf, dass bei fast allen betroffenen Münchner Kulturvereinen auffallend oft SPD-Politiker in den Vorständen sitzen. So sei der SPD-Fraktionschef im Stadtrat Alexander Reissl zugleich Vize-Vorsitzender des Vereins Moosach e.V. und SPD-Stadtrat Ingo Mittermaier aus Trudering sei Vorsitzender des Kulturzentrums Trudering. Beide Vereine sind Träger von Kulturhäusern bei denen die AfD als Mieter für Räumlichkeiten abgelehnt wurde.
AfD: Ausschluss vom Straßenfest hat einen parteipolitischen Hintergrund
Nun zieht ein Münchner AfD-Kreisverband erneut gegen die Stadt vor Gericht. Der Veranstalter des größten jährlich wiederkehrenden Münchner Straßenfestes, des „Corso Leopold“, verwehrte abermals der Münchner AfD die Teilnahme. Die Stadt München ist Mitveranstalter des Festes, bei dem sich politische Parteien auf einem extra Abschnitt präsentieren können. Der AfD wurde ein Stand mit der Begründung verwehrt, dass die Partei nicht für die Prinzipien des Festes „Völkerfreundschaft, Mitmenschlichkeit, Vielfalt“ stehe.
Michael Groß, Kreisverbandsvorsitzender der AfD München-Nord und Landtagskandidat, fand allerdings bei Recherchen heraus, dass der Vorsitzende des Vereins „Corso Leopold“, der als Veranstalter für das Fest fungiert – Ekkehard Pascoe (Grüne) -, im Bezirksausschuss Schwabing-Freimann sitzt, genau wie dessen Vereins-Stellvertreter Lars Mentrup (SPD). Zudem ist Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD), Leiter der Münchner Stadtverwaltung, der Schirrmherr des Straßenfestes. „Da liegt der Verdacht einer rein parteipolitischen Ablehnung unserer Teilnahme am Corso Leopold im Vorfeld der Landtagswahl sehr nahe“, so Groß.
Stadt München ist Mitveranstalter des Straßenfestes
Bereits 2016 zog die AfD wegen dem Ausschluss vom „Corso Leopold“ vor Gericht. Damals allerdings verklagte sie den Verein „Corso Leopold“. Damals sah die Münchner AfD bereits den Verein verpflichtet, alle Parteien, welche nicht verfassungsrechtlich verboten sind, gleich zu behandeln. Das Münchner Landgericht teilte diese Ansicht nicht. Das Gericht sah weder eine vertragsrechtlichen Anspruch auf die Teilnahme, noch eine Verletzung der Grundrechte, da es sich aus ihrer Sicht, um eine private Veranstaltung handelte.
In der aktuellen Stellungnahme zur Klage gegen die Stadt stellt Groß fest: „Die Landeshauptstadt München ist am 29.03.2018 eine Veranstaltungsvereinbarung mit dem Verein Corso Leopold eingegangen, welche die Stadt München als Mitveranstalter des Straßenfestes ausweist und dem Verein bei der Durchführung des Straßenfestes finanzielle und personelle Unterstützung durch die Stadt München zusichert“.
Was, und dies erhofft die Münchner AfD, womöglich mehr für einen eher öffentlichen Charakter der Veranstaltung spricht, und die Veranstalter, gerade auch durch die Beteiligung der Stadt, an den Gleichbehandlungsgrundsatz bindet.
„Wenn die Stadt München als Mitveranstalter des „Corso Leopold“ auftritt und das Straßenfest aus Steuergeldern finanziell fördert, dann ist die Stadt München auch an das gesetzlich garantierte Neutralitätsgebot gebunden, alle Parteien gleichzubehandeln“, so Groß in der Stellungnahme des Kreisverbandes.
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