Nach Attac-Urteil: Auch Campact stellt sich auf Verlust der Gemeinnützigkeit ein
Nach dem Entzug der Gemeinnützigkeit bei der globalisierungskritischen Organisation Attac stellt sich auch das Kampagnen-Netzwerk Campact auf eine entsprechende Entscheidung ein. Es müsse davon ausgegangen werden, dass Campact nach dem Attac-Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) ebenfalls die Gemeinnützigkeit verliere, erklärte der Verein am Montag. Deshalb werde Campact ab sofort keine Spendenbescheinigungen mehr ausstellen.
„Damit folgt der eingetragene Verein der Empfehlung seiner Steuerberatung sowie der Anwältinnen und Anwälte“, teilte Campact mit. Der Bundesfinanzhof hatte Ende Februar geurteilt, Attac versuche, die politische Meinung zu beeinflussen. Dies trage nicht zur politischen Bildung bei und sei damit nach dem Steuerrecht nicht gemeinnützig.
Der BFH verwarf damit eine Entscheidung des hessischen Finanzgerichts. Allerdings muss sich dieses Gericht nun nach dem Urteil erneut mit dem Fall befassen.
Politik soll „fatale Entwicklung“ korrigieren
„Das Attac-Urteil des Bundesfinanzhofs ist Gift für das Lebenselixier einer funktionierenden Demokratie die Vielfalt von Meinungen und politisches Engagement“, erklärte der geschäftsführende Campact-Vorstand Felix Kolb. „Es schließt unzählige Vereine und Stiftungen davon aus, tagespolitisch für ihre Anliegen zu streiten, solange sie ihre Gemeinnützigkeit behalten wollen.“ Die Politik müsse „diese fatale Entwicklung mit einer Reform der Abgabenordnung korrigieren“.
Campact ist Mitglied der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, zu der auch Amnesty International, Brot für die Welt, Mehr Demokratie, Pro Asyl und Oxfam gehören. Das Bündnis fordert, dass sich politisches Engagement, das selbstlos die Allgemeinheit fördert, auch in der steuerlichen Behandlung niederschlagen sollte. Der BFH habe mit seinem Urteil die Chance vertan, politisches Engagement zeitgemäß zu definieren. (afp)
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