Nach Änderung der Geschäftsordnung: CDU-Politiker König zum neuen Landtagspräsidenten gewählt

Ein Alterspräsident darf nicht machen, was er will - das haben Thüringer Verfassungsrichter dem AfD-Amtsinhaber Treutler ins Stammbuch geschrieben. Ist der Weg für eine neue Parlamentsspitze nun frei?
Der CDU-Politiker Thadäus König kandidiert als Landtagspräsident.
Der CDU-Politiker Thadäus König ist der neue Landtagspräsident in Thüringen.Foto: Hannes P. Albert/dpa
Epoch Times28. September 2024

Der CDU-Politiker Thadäus König ist zum neuen Landtagspräsidenten in Thüringen gewählt worden. König erhielt am Samstag auf der Plenarsitzung des Landtags in Erfurt im ersten Wahlgang 54 Ja-Stimmen und erreichte damit auf Anhieb die erforderliche einfache Mehrheit. Die AfD-Kandidatin Wiebke Muhsal kam auf 32 Ja-Stimmen. Es gab eine Enthaltung.

Aus den Reihen von SPD, BSW und Linke wurde zuvor Zustimmung für den CDU-Kandidaten signalisiert. Insgesamt haben die drei Fraktionen und die CDU zusammen 56 Abgeordnete, 55 waren am Samstag anwesend. Die 32 Stimmen für Muhsal entsprechen der Fraktionsstärke der AfD.

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Änderung der Geschäftsordnung vor der Wahl

Vor der Wahl des Landtagspräsidenten in Thüringen hat das Parlament eine Änderung der Geschäftsordnung beschlossen. Ein Antrag von CDU und BSW erhielt am Samstag bei einer Plenarsitzung in Erfurt 55 Stimmen und damit die nötige einfache Mehrheit. Die 32 AfD-Abgeordneten stimmten geschlossen mit Nein.

Die Änderung ermöglicht, dass für die Wahl des Landtagspräsidenten vom ersten Wahlgang an Kandidaten aus allen Fraktionen vorgeschlagen werden können und dies nicht wie in der bisherigen Regelung zunächst der stärksten Fraktion und damit der AfD vorbehalten ist.

Nach der bisherigen Regelung hatte die stärkste Fraktion das Vorschlagsrecht für einen Kandidaten in den ersten beiden Wahlgängen. Die anderen Fraktionen – CDU, BSW, SPD und Linke – lehnen allerdings einen AfD-Politiker als Landtagspräsidenten ab und strebte deshalb eine Änderung der Geschäftsordnung an.

Nach der Entscheidung über den Geschäftsordnungsantrag begann die Wahl des Landtagspräsidenten oder der Präsidentin. Bislang gibt es zwei Kandidaten: Die AfD nominierte die Abgeordnete Wiebke Muhsal für das Amt der Landtagspräsidentin. Die CDU schlägt ihren Abgeordneten Thadäus König als Kandidaten vor.

Der Landtagspräsident sollte ursprünglich bereits am Donnerstag gewählt werden, doch die konstituierende Sitzung endete mit einem Eklat und wurde unterbrochen. Auf Antrag des parlamentarischen Geschäftsführers der CDU, Andreas Bühl, willigte der Alterspräsident Jürgen Treutler (AfD) ein, die Expertise des Verfassungsgerichtshofs einzuholen.

Was hat das Gericht entschieden?

In ihrem Beschluss gaben die Verfassungsrichter eine Art Regieanweisung zum Ablauf der Sitzung: Die Abgeordneten können demnach noch vor der Wahl des Landtagspräsidenten die Geschäftsordnung ändern, wie das Gericht befand. Treutler muss die vorläufigen Schriftführer ernennen, die Beschlussfähigkeit des Landtags feststellen und die von der bisherigen Landtagspräsidentin vorgelegte Tagesordnung von Mitte September zur Abstimmung stellen.

Anschließend soll die Sitzung in der Reihenfolge der beschlossenen Tagesordnung fortgesetzt werden. Das Gericht verpflichtete Treutler per einstweiliger Anordnung dazu, auf diese Weise zu verfahren. Der Alterspräsident hielt sich am Samstag genau an das vorgegebene Verfahren.

Die AfD und Treutler hatten zuvor eine andere Rechtsauffassung vertreten. Auch zum Vorschlagsrecht bei der Landtagspräsidentenwahl äußerten sich die Verfassungsrichter: „Die beabsichtigte Regelung, die vorsieht, dass sämtliche Fraktionen – und nicht allein die stärkste Fraktion – bereits für den 1. Wahlgang Wahlvorschläge für die Wahl des Landtagspräsidenten unterbreiten dürfen, verletzt Verfassungsrecht nicht.“

Da die AfD mit 32 Sitzen die stärkste Fraktion im Landtag stellt, gebührt ihr auch das Recht, einen Kandidaten aus ihren Reihen vorzuschlagen. Die Wahl war AfD-intern auf Wiebke Muhsal gefallen. Die CDU will Thadäus König ins Rennen schicken. Die Fraktionen von CDU, BSW, Linke und SPD hatten bereits angekündigt, niemals einen Vertreter der AfD zum Landtagspräsidenten zu wählen. (dpa/afp/red)



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