Nach 45 Berufsjahren – Jedem dritten Beschäftigten droht Mini-Rente
Jedem dritten Beschäftigten in Deutschland droht nach 45 Berufsjahren in Vollzeit eine Bruttorente von unter 1300 Euro im Monat. Die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Silvesterausgaben) berichteten unter Berufung auf eine Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Linken im Bundestag, dass dies nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung netto etwa 1160 Euro an Altersbezügen bedeute.
Wie laut den Zeitungen aus der Antwort weiter hervorgeht, müssen Beschäftigte beim derzeitigen Rentenniveau mindestens 2800 Euro im Monat vor Abzügen verdienen, um auf eine gesetzliche Rente von 1300 brutto zu kommen. Wer im Alter auf 1500 Euro Rente kommen will, muss demnach nach derzeitigem Stand monatlich mindestens 3200 Euro brutto in Vollzeit verdienen. Um 2500 Euro brutto von der Rentenversicherung zu erhalten, sei aktuell ein Monatslohn von 5350 Euro vor Steuern und Abgaben erforderlich.
Rente wenig über Hartz-IV-Niveau
Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch sagte den Funke-Zeitungen, es sei „inakzeptabel“, dass einem Drittel der Beschäftigten nach 45 Jahren Vollzeitarbeit nur eine schmale Rente drohe. Im Osten sei sogar jeder zweite betroffen. Die Zahlen der Bundesregierung zeigten, „dass viele Arbeitnehmer nicht nur zu wenig verdienen, sondern auch zu wenig Rente für ihre Lebensleistung erhalten“.
Es untergrabe das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung, „wenn nach einem kompletten Arbeitsleben nur wenige hundert Euro über Hartz-IV-Niveau bleiben“. Bartsch forderte, das Rentenniveau müsse mindestens auf über 50 Prozent steigen.
Das Niveau lag laut dem Rentenversicherungsbericht 2021 zuletzt bei 49,4 Prozent. Die Zahl zeigt das Verhältnis zwischen der Höhe der zu erwartenden Rente nach 45 Beitragsjahren und dem durchschnittlichen Einkommen eines Arbeitnehmers.
Rentenniveau in Gefahr
Das Bundesarbeitsministerium verwies in seiner Antwort darauf, dass die Auswertung der Zahlen keine direkten Aussagen zur Verdiensthöhe im Lauf eines gesamten Arbeitslebens zulasse. Hintergrund sei, dass es in Zukunft zu Lohnerhöhungen kommen kann, die für die aktuellen Erhebung aber nicht berücksichtigt werden konnten. Ferner betonte die Regierung, aus erworbenen Rentenansprüchen könnten „grundsätzlich keine Rückschlüsse auf den Lebensstandard im Alter gezogen werden“, da etwa weitere Alterseinkommen außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden müssten.
Es gibt seit Jahren Warnungen davor, dass das Rentenniveau durch die Überalterung der Gesellschaft in Gefahr ist. Der Koalitionsvertrag der „Ampel“-Parteien sieht vor, das Rentenniveau beim Stand von 48 Prozent zu sichern. Eine Anhebung des Renteneintrittsalters wird ausgeschlossen. Erstmals soll es einen Einstieg in eine teilweise Kapitaldeckung für die gesetzliche Rentenversicherung geben. (afp/oz)
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