Mutter rebelliert gegen Maskenpflicht: „Wachen Sie auf, es geht um unsere Kinder!“

Isolierte Kinder, drohender Kindesentzug bei Verstoß gegen Quarantäne-Verordnungen. Für eine Mutter in Mecklenburg-Vorpommern ist damit das Maß voll. Angefangen hat alles mit der Maskenpflicht in der Schule, vor der sie ihre Tochter schützen wollte.
Von 23. August 2020

Es ist heiß auf dem Neuen Markt in Waren (Müritz). Das bunte Treiben der Händler zieht am Samstagnachmittag des 22. Augusts viele Menschen in die Stadt. Sie bummeln an den Ständen vorbei, sitzen im Café oder genießen die Sonnenstrahlen am Springbrunnen. Nur wenige Meter entfernt von ihnen neben einem Spielwarenladen steht eine Frau, eine verzweifelte Mutter. Die 54-Jährige hat es sich zur Aufgabe gemacht, andere Eltern wachzurütteln. Auf ihrem handgefertigten Bild steht: „Menschenrechte, Kinderrechte, kein Corona-Kind-Klau“.

Mit ihrem Appell wendet sie sich an Eltern und berichtet von dem „Wahnsinn“, den die politischen Maßnahmen nach sich ziehen. Sie erzählt von Verordnungen aus Ludwigslust und Offenbach, nach denen Kinder, gegen die vom Gesundheitsamt Quarantäne verhängt wurden, isoliert innerhalb der Familie zu behandeln sind. Im Falle eines Verstoßes drohe die Gefahr, dass die Kinder den Eltern entzogen werden.

Passanten recken ihre Hälse, bleiben stehen und hören der Frau zu. Manche gehen kopfschüttelnd weiter. Nach etwa 20 Minuten hält die Frau inne und muss sich erst einmal setzen. Die Hitze macht ihr arg zu schaffen. Sie ist erschöpft, aufgewühlt und wütend. Als eine junge Mutter auf sie zutritt, ihr eine Flasche Wasser reicht und sich für den Redebeitrag bedankt, hat sie Tränen in den Augen. „Es ist so wichtig, dass wir unsere Stimme erheben. Ich danke ihnen“, sagt sie.

In einem Interview mit Epoch Times erzählte die parteilose Aktivistin, die ständig von ihrem Hund Jaro begleitet wird, ihre Geschichte.

Eine Mutter wehrt sich

Vor einer Woche wechselte die ehemalige Heilerziehungspflegerin Heike Zoch mit ihrer Tochter in den Homeschooling-Modus der sechsten Klasse. Seit Wochen engagiert sich die Erwerbsminderungsrentnerin als Aktivistin, die sich gegen die aktuelle Corona-Politik wendet, „weil ich es einfach nicht mehr mittragen kann“.

Dabei ist die Regionale Schule, an der ihre Tochter – wir nennen sie hier Sophie – normalerweise unterrichtet wird, an sich sehr gut. Das möchte die Mutter ausdrücklich betonen. „Ein unglaublich engagiertes und den Schülern zugewandtes Kollegium“, lobt sie.

Aber dass die 12-Jährige nun eine Mund-Nasen-Bedeckung in der Pause und auf dem Schulgelände tragen soll, gehe ihr dann doch zu weit. Denn mit Zahlen und Fakten würden sich die rechtlichen Vorgaben der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern nicht belegen lassen.

Ein Schultag mit Mund-Nasen-Bedeckung

Bereits die 45-minütige Busfahrt mit einer Mund-Nasen-Bedeckung zur Schule ab  6:35 Uhr sei für ihre Tochter eine Tortur. „Da kommt mein Kind schon einmal mit Sauerstoffmangel an“, erklärt Heike Zoch. Lediglich für die kurze Zeit von der Bushaltestelle bis zum Schulgelände könne Sophie frei atmen. Und dann ist da noch die Wartezeit mit Gesichtsmaske auf dem Schulhof, bevor die Kinder das Gebäude betreten.

Erst wenn Sophie sich an ihrem Sitzplatz im Klassenraum befinde, dürfe sie die Mund-Nasen-Bedeckung nach offiziellen Hygiene-Richtlinien abnehmen. Sobald sie von dem Platz aufsteht, ob zur Pause, zum Gang auf die Toilette oder beim Mittagessen, müsse „das Ding“ wieder aufgesetzt werden. „Wir haben das mal nachgezählt“, berichtet Heike Zoch. „Allein auf dem Schulgelände setzt meine Tochter den Lappen 15 bis 20 Mal auf und ab – an einem Tag!“  Da sie in die sechste Klasse geht, dürfe sie auch nicht zwischendurch das Schulgelände verlassen.

Am 4. August hat sich die besorgte Mutter per E-Mail an die Schule gewandt und sich gegen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgesprochen. Aus Sicht der 54-Jährigen, die selbst aufgrund ihrer Vorerkrankungen nach den Vorgaben des Robert Koch-Instituts zur „Risikogruppe“ einzustufen ist, sei das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung psychologisch nicht vertretbar und gesundheitsgefährdend. Sie berief sich auf ihre Rechte als Mutter gemäß Artikel 6 Grundgesetz. Darin heißt es in Absatz 2:

Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“

Die Schule hätte weder das Recht, eine Diagnose zu erfahren noch das Recht ein Attest aufzuheben oder zu verlangen, argumentiert die Mutter. Trotzdem wurde ihrer Tochter weiterhin eine Gesichtsmaske „aufgenötigt“.

Ein Gemüsenetz als Mund-Nasen-Bedeckung

Am 13. August begleitete die verzweifelte Mutter Sophie zur Schule. Während der Busfahrt trug sie ein Gemüsenetz und selbst darunter bekam sie kaum Luft und musste es schließlich abnehmen. Auf dem Schulgelände, das sie mit einer Zeugin und ihrer Tochter ohne Gesichtsmaske betrat, teilte Heike Zoch dem Kollegium und der Schulleitung mit, dass ihre Tochter keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen werde. Erneut begründete die 54-Jährige ihre Entscheidung.

„Dann kann Ihre Tochter nicht in die Schule“, war die Antwort. Daraufhin wurde Sophie der Zutritt zur Schule verwehrt. Und auch am nächsten Tag würde sie nicht eingelassen, wenn sie keine Mund-Nasen-Bedeckung trage, kündigte das Schulpersonal an.

Am 14. August rief die Klassenlehrerin an und fragte, wo Sophie sei. „Die trägt die Maske immer noch nicht“, war die Antwort der Mutter. Und sie werde nicht täglich 12 Euro bezahlen, damit sie mit ihrer Tochter zur Schule fahre, um persönlich zu erklären, warum diese keine Mund-Nasen-Bedeckung trage.

Mutter fordert Remonstration von Pädagogen

Heike Zoch forderte zudem die Pädagoginnen auf, von ihrer Remonstrationspflicht Gebrauch zu machen – mit anderen Worten: Die Lehrerschaft sollte ihre Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnung bei den Vorgesetzten geltend machen.

„Darüber haben die sich kaputtgelacht“, empört sich die Mutter. Stattdessen sei sie erneut auf die Vorlage eines Attests hingewiesen worden. Alternativ könne sie eine Befreiung vom Präsenzunterricht beantragen, weil sie als Mutter bereits gemeldet habe, dass sie zur Risikogruppe gehöre. Da sie sich nicht verstanden fühlte, wandte sich Heike Zoch daraufhin mit einem Schreiben an das Schweriner Ministerium.

Am 18. August wurde die Anfrage der Mutter mit einer E-Mail durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern vom 18. August 2020 beantwortet. Dem erbetenen Nachweis für die Unschädlichkeit des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung wurde vom Ministerium mit folgenden Worten begegnet:

Diesen kann Ihnen niemand geben. Hierzu gibt es keine Untersuchungen, die relevante Aussagen treffen würden.“

Hinweis auf Empfehlungen des Gesundheitsamtes und des RKI

Das Ministerium führte an, dass es in engem Kontakt mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales stehe. Der Krisenstab berücksichtige zeitnahe deren Empfehlung und die des Robert Koch-Instituts (RKI). Weiter verwies es darauf, dass durch das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung die Tröpfcheninfektion auf ein Minimum reduziert werde. Zudem seien die Kinder „achtsamer im Umgang miteinander“.

Es wurde angeführt, dass die Mutter bereits durch die Schulleiterin und den zuständigen Schulrat darüber informiert worden sei, dass bei gesundheitlichen Problemen, die mit dem Tragen der Maske in Verbindung stehen, ein ärztlicher Nachweis vorgelegt werden müsse.

„Kinder können mit Einschränkungen unbefangener umgehen, wenn wir als Erwachsene sie nicht ständig daran erinnern“, heißt es weiter in dem der Epoch Times vorliegenden Antwort des Ministeriums. Es sei richtig, dass Kinder den Umgang mit Gleichaltrigen für die persönliche Entwicklung bräuchten, genau wie den Präsenzunterricht, damit die schulische Bildung in einer qualitativ angemessenen Art und Weise erfolgen könne.

Besser als Alternative?

Das Antwortschreiben des Ministeriums endet mit den Worten: „Sicherlich sind meine Worte nicht die, die Sie gern erhalten hätten, aber die gegenwärtige Situation ist für alle neu. Niemand von uns hat je vorher Ähnliches erleben müssen. Mit Vorsichtsmaßnahmen präventiv zu agieren, ist aus hiesiger Betrachtung besser als die Alternative dazu. Ich wünsche Ihnen alles Gute und viel Kraft für sich und Ihre Familie.“

Derzeit befindet sich Heike Zoch mit ihrer Tochter im Homeschooling.

Zwischenzeitlich wurde Sophie vom Schulamt aufgrund der Risikogruppen-Einstufung ihrer Mutter vom Präsenzunterricht befreit – und zwar ohne die Vorlage irgendeines Attestes, lediglich auf mündliche Meldung von Heike Zoch. Doch die Diskussion ist damit noch nicht beendet.

Die Mutter will für Eltern da sein, sie informieren und auch Lehrern zu Seite stehe, die sich gegen die Maßnahmen der Corona-Politik wenden wollen.

Mecklenburg-Vorpommern in Zahlen

Mecklenburg-Vorpommern ist das Bundesland mit dem geringsten Stand der auf SARS-CoV-2 positiv Getesteten. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern wurden in den vergangenen Monaten trotz umfangreicher Tests weniger als eintausend positiv Getestete gemeldet. Das sind noch nicht einmal 0,1 Prozent der über 1,6 Millionen Einwohner des Bundeslandes.

Aus dem Bericht COVID-19-Überwachung bei Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern für die 33. Kalenderwoche (vom 10. bis 16. August) geht hervor, dass sich 43 Kinderarztpraxen im Bundesland an der Datenerhebung zur COVID-19-Erfassung beteiligten. Für 3.691 Kinder und Jugendliche wurden akute Erkältungssymptome gemeldet. Davon wurden 1.188 Kinder und Jugendlich auf COVID-19 untersucht. Keiner der Tests auf SARS-CoV-2 war positiv.

Seit dem 8. Juni 2020 wurden im erwähnten Berichts bei 11.613 Kindern und Jugendliche in Mecklenburg-Vorpommern akute Erkältungssymptome gemeldet. Insgesamt wurden 4.294 Kinder und Jugendliche auf COVID-19 untersucht, bei zweien waren die Testergebnisse positiv. Derzeit liegen uns keinerlei Informationen vor, ob die Kinder an COVID-19 erkrankt sind oder waren und in welchem Umfang.

In der 33. Kalenderwoche wurden laut  Bericht über die Abstrichzahlen in der 33. Kalenderwoche insgesamt 13.362 Abstriche in Mecklenburg-Vorpommern für eine SARS-CoV-2-Testung abgenommen, davon waren 41 positiv. Das entspricht einer Positivquote von 0,31 Prozent.

Aus dem täglichen RKI-Berichten geht hervor, dass die Anzahl der Todesfälle in Verbindung mit SARS-CoV-2 seit Mitte Mai im Bundesland unverändert bei 20 liegt (Stand 22. August 2020).

Ein Blick in das Intensivbetten-Register zeigt, dass von den 803 Intensivbetten in Mecklenburg-Vorpommern 606 belegt sind – aber niemand davon wird auf COVID-19 behandelt.

Auszug aus dem Intensivbettenregister. Foto: Screenshot DIVI

Corona-Fehlalarm an Schulen in Mecklenburg-Vorpommern

Am 7. August wurden zwei Schulen in Mecklenburg-Vorpommern geschlossen. Der an der Grundschule in Graal-Müritz positiv getestete Schüler erwies sich später als falsch-positiv. Über 200 Kinder waren in Quarantäne geschickt worden.

In Ludwigslust war das Goethe-Gymnasium mit rund 800 Schülern vorsorglich geschlossen worden. Am 11. August war gemeldet worden, dass der Corona-Test bei drei Lehrern zunächst positiv ausgefallen war. Bei einem Zweit-Test des Schulpersonals und einem Erst-Test der 205 betroffenen Schüler auf SARS-CoV-2 fielen die Tests negativ aus. Ein Zweittest für die Schüler stand für Donnerstag, den 13. August, an.

Dabei waren alle Tests negativ. Der Schulbetrieb konnte ab Montag wieder aufgenommen werden. Gleichzeitig hieß es vom Landkreis:

 „Die Quarantäneanordnung gilt noch bis einschließlich Sonntag – das ist der frühestmögliche Zeitpunkt, um die betroffenen Kinder und Jugendlichen aus der Quarantäne zu entlassen. Die Quarantäneanordnung gilt für die negativ getesteten Schülerinnen und Schüler.“

Studie zu Auswirkungen der Maskenpflicht

Tatsächlich gibt es eine deutsche Studie, die das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung in Bezug auf psychologische und psychovegetative Beschwerden untersucht hat. Die Diplom-Psychologin Daniela Prousa legte eine 128-seitige Studie vom 20. Juli vor. Demnach empfinden über 60 Prozent die Mund-Nasen-Bedeckung als absolute Belastung. Der dadurch bedingte Stress sei höher als der Stress durch die Corona-Krise allgemein. Bei über der Hälfte der Befragten wird der Stress schon in den ersten drei Minuten des Tragens ausgelöst.

Rund 91 Prozent der Befragten gaben beim Tragen der Mund-Nasen-Bedeckungen Beschwerden im Bereich Atmung an, rund 69 Prozent somatische Missempfindungen, rund 68 Prozent geistige/körperliche Ermüdung, etwa 66 Prozent Herz-Kreislauf-Reaktionen, 62 Prozent psychische/gedankliche Stresssymptome und 41 Prozent Kopfschmerzen.

Auf die Frage: „Am allermeisten stört mich an der aktuellen MNS-Verordnung“ antworteten die Befragten individuell, unter anderem wie folgt:

  • Dass sie eine Pflicht ist und keinen Freiraum bietet für Menschen, die angstfrei sind und die Krise kritisch sehen.“
  • „Erst erklärt man, wie sinnlos und gefährlich (Pilze, Viren und Bakteriennährboden) ein MNS ist, und 6 Wochen später wird er zur Pflicht.“
  • „Es wird zum gesellschaftlichen Zwang. Sogar mit Asthma traue ich mich nicht ohne Maske in ein Gebäude, weil die Leute mich regelrecht attackieren.“
  • „Es ist, als ob wir denken sollen: Mein Atem könnte jemand anders töten. Ich darf deshalb nicht atmen und werde dafür bestraft.“

Die Studienteilnehmer gaben an, die Teilnahme am öffentlichen Leben auf ein Minimum beschränkt zu haben. Neben körperlichen Einschränkungen wurden Albträume, ungewohnte Grundaggressivität und Selbstmordgedanken beschrieben.



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